Die Datenschutzkonferenz veröffentlicht regelmäßig Auslegungshilfen zur DSGVO in Form von sogenannten Kurzpapieren. Diese geben eine erste Orientierung, wie die Datenschutz-Grundverordnung nach Auffassung der DSK in der Praxis angewendet werden sollte.
Darin enthalten sind einheitliche Sichtweisen der deutschen Aufsichtsbehörden zu verschiedenen Kernthemen der DSGVO. Diese stehen jedoch stets unter dem Vorbehalt einer zukünftig, möglicherweise abweichenden Auslegung durch den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA), welche hin und wieder eine Anpassung erforderlich machen kann.
Die Datenschutzkonferenz (DSK) stellt ihre Kurzpapiere in Form von PDF-Dateien zur Verfügung. Nähere Informationen zu den einzelnen Veröffentlichungen finden Sie unter den folgenden Verlinkungen:
- Nr. 1: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten – Art. 30 DSGVO
- Nr. 2: Aufsichtsbefugnisse/Sanktionen
- Nr. 3: Verarbeitung personenbezogener Daten für Werbung
- Nr. 4: Datenübermittlung in Drittländer
- Nr. 5: Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO
- Nr. 6: Auskunftsrecht der betroffenen Person, Art. 15 DSGVO
- Nr. 7: Marktortprinzip: Regelungen für außereuropäische Unternehmen
- Nr. 8: Maßnahmenplan „DSGVO“ für Unternehmen
- Nr. 9: Zertifizierung nach Art. 42 DSGVO
- Nr. 10: Informationspflichten bei Dritt- und Direkterhebung
- Nr. 11: Recht auf Löschung / „Recht auf Vergessenwerden“
- Nr. 12: Datenschutzbeauftragte bei Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern
- Nr. 13: Auftragsverarbeitung – Art. 28 DSGVO
- Nr. 14: Beschäftigtendatenschutz
- Nr. 15: Videoüberwachung nach der Datenschutz-Grundverordnung
- Nr. 16: Gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche, Art. 26 DSGVO
- Nr. 17: Besondere Kategorien personenbezogener Daten
- Nr. 18: Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen
- Nr. 19: Unterrichtung und Verpflichtung von Beschäftigten auf Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der DSGVO
- Nr. 20: Einwilligung nach der DSGVO