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Infothek Aufsichtsbehörde


Datenschutzverstöße richtig melden

Datenpannen können jeden treffen. Egal wie viele technische und organisatorische Maßnahmen in Ihrem Haus zum Schutz von Daten umgesetzt sind, ohne die aktive Mithilfe von allen Beschäftigten sind all diese Maßnahmen wirkungslos. Eine Datenpanne liegt immer dann vor, wenn Daten unrechtmäßig übermittelt oder auf sonstige Weise Dritten unrechtmäßig zur Kenntnis gelangt sind oder gelangen könnten.

Querverweise

Art. 4 Nr. 21 DSGVO – Aufsichtsbehörde
Art. 51 DSGVO – Aufsichtsbehörde
Infothek – Datenschutzkonferenz
Infothek – Europäischer Datenschutzausschuss

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