Verantwortliche sind verpflichtet, Betroffenen transparente Informationen über die Erhebung personenbezogener Daten in leicht zugänglicher Form zur Verfügung zu stellen. Dies dient betroffenen Personen bei der Ausübung ihrer Rechte. Näheres hierzu finden Sie im folgenden Kurzpapier.
Die Datenschutzkonferenz (DSK) stellt ihre Kurzpapiere in Form von PDF-Dateien zur Verfügung. Hier finden Sie den Link zum Originaltext: Kurzpapier Nr. 10: Informationspflichten bei Dritt- und Direkterhebung
Achtung! Der Originaltext wird derzeit durch die DSK aktualisiert.
Querverweise
Art. 12 DSGVO – Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen PersonArt. 13 DSGVO – Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
Art. 14 DSGVO – Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden
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