Dieses Kurzpapier geht ausführlich auf die Regelugen zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten von Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern ein. Neben Aufgaben und Rechten werden auch die Pflichten zur Aufgabenerfüllung des Datenschutzbeauftragten erläutert.
Die Datenschutzkonferenz (DSK) stellt ihre Kurzpapiere in Form von PDF-Dateien zur Verfügung. Hier finden Sie den Link zum Originaltext: Kurzpapier Nr. 12: Datenschutzbeauftragte bei Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern
Achtung! Der Originaltext wird derzeit durch die DSK aktualisiert.