Die DSK stellt in diesem Kurzpapier Möglichkeiten vor, welche für eine DSGVO-konforme Datenübermittlung in Drittstaaten zum Tragen kommen können. Neben Angemessenheitsbeschlüssen, Binding Corporate Rules, Standartdatenschutzklauseln und Zertifizierungen gibt das Papier auch Auskunft über Ausnahmetatbestände.
Die Datenschutzkonferenz (DSK) stellt ihre Kurzpapiere in Form von PDF-Dateien zur Verfügung. Hier finden den Link zum Originaltext: DSK-Kurzpapier Nr. 4: Datenübermittlung in Drittländer (in Überarbeitung)
Wegen teilweiser Änderung der Rechtslage wird das Kurzpapier zur Zeit überarbeitet. Sein hier abrufbarer Inhalt entspricht nur noch teilweise der geltenden Rechtslage.