Insbesondere im Arbeitsverhältnis müssen für Videoüberwachungsanlagen strengere Maßstäbe angesetzt werden als bei der von Laufkundschaft oder Passanten. Welche inhaltlichen Voraussetzungen und Tatbestände für Videoüberwachungssysteme von Nöten sind und wie eine datenschutzfreundliche Gestaltung dessen aussehen kann, erfahren Sie in diesem Kurzpapier.
Die Datenschutzkonferenz (DSK) stellt ihre Kurzpapiere in Form von PDF-Dateien zur Verfügung. Hier finden Sie den Link zum Originaltext: Kurzpapier Nr. 15: Videoüberwachung nach der Datenschutz-Grundverordnung