Dieses Kurzpapier der DSK befasst sich mit dem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten. Das aus dem alten BDSG bekannte Verfahrensverzeichnis wurde mit in Inkrafttreten der DSGVO weitestgehend übernommen. Das Kurzpapier gibt einen Überblick, wie Art. 30 DSGVO nach Meinung der DSK in der Praxis angewendet werden sollte.
Die Datenschutzkonferenz (DSK) stellt ihre Kurzpapiere in Form von PDF-Dateien zur Verfügung. Hier finden Sie den Link zum Originaltext: Kurzpapier Nr. 1: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten – Art. 30 DSGVO