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Stand 12-2018 Kurzpapier Nr. 9: Zertifizierung nach Art. 42 DS-GVO



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Mit Einführung der DSGVO wurde der Grundstein für europäisch einheitliche Akkreditierungs- und Zertifizierungsverfahren gelegt, welche dazu dienen, die Einhaltung der DSGVO bei Verarbeitungsvorgängen nachzuweisen. Im folgenden Kurzpapier finden Sie hilfreiche Informationen, die Sie bei Ihrem Vorhaben, ein Unternehmen datenschutzrechtlich zertifizieren zu lassen, unterstützen können.

Die Datenschutzkonferenz (DSK) stellt ihre Kurzpapiere in Form von PDF-Dateien zur Verfügung. Hier finden den Link zum Originaltext: Kurzpapier Nr. 9: Zertifizierung nach Art. 42 DSGVO (in Überarbeitung)

Querverweise
Art. 42 DSGVO
Infothek – Aufsichtsbehörde
Infothek – Datenschutzkonferenz (DSK)
Infothek – Kurzpapiere (DSK)

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