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Stand 12-2018 DSK-Kurzpapier Nr. 6: Auskunftsrecht der betroffenen Person, Art. 15 DSGVO



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Betroffene Personen können von Ihrem Auskunftsrecht Gebrauch machen und Auskunft drüber verlangen, welche, sie betreffenden, personenbezogenen Daten von Unternehmen verarbeitet werden. Dieses Kurzpapier klärt im Detail Inhalt und Umfang des Auskunftsrechts sowie Fristen und seine Grenzen.

Die Datenschutzkonferenz (DSK) stellt ihre Kurzpapiere in Form von PDF-Dateien zur Verfügung. Hier finden Sie den Link zum Originaltext: Kurzpapier Nr. 6: Auskunftsrecht der betroffenen Person, Art. 15 DSGVO

Achtung! Der Originaltext wird derzeit durch die DSK aktualisiert.

Querverweise
Art. 15 DSGVO – Auskunftsrecht der betroffenen Person
Infothek – Betroffenenrechte
Infothek – Datenschutzkonferenz (DSK)
Infothek – Kurzpapiere (DSK)

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