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Stand 12-2018 Kurzpapier Nr. 6: Auskunftsrecht der betroffenen Person, Art. 15 DSGVO



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Betroffene Personen können von Ihrem Auskunftsrecht Gebrauch machen und Auskunft drüber verlangen, welche, sie betreffenden, personenbezogenen Daten von Unternehmen verarbeitet werden. Dieses Kurzpapier klärt im Detail Inhalt und Umfang des Auskunftsrechts sowie Fristen und seine Grenzen.

Die Datenschutzkonferenz (DSK) stellt ihre Kurzpapiere in Form von PDF-Dateien zur Verfügung. Hier finden den Link zum Originaltext: Kurzpapier Nr. 6: Auskunftsrecht der betroffenen Person, Art. 15 DSGVO (in Überarbeitung)

Querverweise
Art. 15 DSGVO
Infothek – Datenschutzkonferenz (DSK)
Infothek – Kurzpapiere (DSK)

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