Mit in Krafttreten der DSGVO wird das „Recht auf Vergessenwerden“ zum ersten Mal ausdrücklich
gesetzlich geregelt. Es ergänzt die Löschungspflichten und die im BDSG verankerten Nachberichtspflichten. Wie dies im Detail aussieht, erfahren Sie im folgenden Kurzpapier.
Die Datenschutzkonferenz (DSK) stellt ihre Kurzpapiere in Form von PDF-Dateien zur Verfügung. Hier finden Sie den Link zum Originaltext: Kurzpapier Nr. 11: Recht auf Löschung / „Recht auf Vergessenwerden“
Achtung! Der Originaltext wird derzeit durch die DSK aktualisiert.