Innerhalb der DSGVO besteht die Anforderung, bestimmte Datenschutzverletzungen der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden. Diese Leitlinien sollen Verantwortlichen bei der Entscheidung helfen, wie sie mit Verletzungen des Schutzes von personenbezogenen Daten umgehen und welche Faktoren sie bei der Risikobewertung zu berücksichtigen haben. Sie soll eine Ergänzung zu den Leitlinien für die Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 vom 25.05.2018 sein.
Der EDSA stellt Leitlinien in Form von PDF-Dateien zur Verfügung. Hier finden Sie den Link zum Originaltext: Leitlinien 01/2021 zu Beispielen für die Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
Querverweise
Art. 33 DSGVO – Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die AufsichtsbehördeArt. 34 DSGVO – Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person
Infothek – Aufsichtsbehörde
Infothek – Datenschutzverstoß
Infothek – Europäischer Datenschutzausschuss (EDSA)
Infothek – Leitlinien (EDSA)