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Stand 05-2023 Leitlinien 04/2022 zur Berechnung von Geldbußen nach der Datenschutz-Grundverordnung



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Diese Leitlinien wurden entwickelt, um eine klare und transparente Grundlage für die Festsetzung von Geldbußen durch Aufsichtsbehörden zu schaffen und behandeln die Methodik zur Berechnung von Bußgeldern. Der EDSA hat damit die Leitlinien der Artikel-29-Datenschutzgruppe für die Anwendung und Festsetzung von Geldbußen für Zwecke der Verordnung 2016/679 (WP253) ergänzt, die sich auf die Umstände konzentrieren, unter denen eine Geldbuße verhängt werden kann. Diese beiden Leitlinien sind gleichzeitig anwendbar und sollten als komplementär betrachtet werden.

Der EDSA stellt Leitlinien in Form von PDF-Dateien zur Verfügung. Hier finden Sie den Link zum Originaltext: Leitlinien 04/2022 zur Berechnung von Geldbußen nach der Datenschutz-Grundverordnung

Die Ergänzung dieser Leitlinien finden Sie unter folgendem Link: Leitlinien für die Anwendung und Festsetzung von Geldbußen im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 (wp253)

Den Vorgänger dieser Leitlinien finden Sie unter folgendem Link: Guidelines 04/2022 on the calculation of administrative fines under the GDPR

Querverweise
Art. 83 DSGVO – Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von
Art. 84 DSGVO – Sanktionen
Infothek – Aufsichtsbehörde
Infothek – Datenschutzverstoß
Infothek – Europäischer Datenschutzausschuss (EDSA)
Infothek – Leitlinien (EDSA)

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