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Stand 04-2023 EDSA-Leitlinien 9/2022 zur Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten nach der DSGVO



© stockpics / stock.adobe.com
Diese Leitlinien beleuchtet die verbindlichen Melde- und Benachrichtigungsanforderungen an die Aufsichtsbehörde bei Datenschutzverletzungen. Es werden Maßnahmen vorgestellt, die Verantwortliche und Auftragsverarbeiter ergreifen können, um ihren daraus resultierenden Verpflichtungen nachzukommen. Zudem werden Beispiele für verschiedene Arten von Datenschutzverletzungen beschrieben und es wird erläutert, wie genau u.a. betroffene Personen nach einem Datenschutzvorfall unterrichtet werden sollten.

Der EDSA stellt Leitlinien in Form von PDF-Dateien zur Verfügung. Hier finden Sie den Link zum Originaltext: Leitlinien 9/2022 zur Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten nach der DSGVO

Den Vorgänger dieser Leitlinien finden Sie unter folgendem Link: Leitlinien für die Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten gemäß der Verordnung (EU) 2016/679

Querverweise
Art. 33 DSGVO – Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde
Art. 34 DSGVO – Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person
Art. 84 DSGVO – Sanktionen
Infothek – Aufsichtsbehörde
Infothek – Datenschutzverstoß
Infothek – Europäischer Datenschutzausschuss (EDSA)
Infothek – Leitlinien (EDSA)
Infothek – Meldepflicht

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