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Infothek Leitlinien (EDSA)


EDSA-Leitlinien 01/2020 zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit vernetzten Fahrzeugen und mobilitätsbezogenen Anwendungen

Viele der Daten, die von einem vernetzten Fahrzeug erzeugt werden, beziehen sich auf eine natürliche Person, die identifiziert oder identifizierbar ist. Dies stellt unter Umständen eine Verarbeitung personenbezogener Daten dar, welche dem Nutzer des entsprechenden Fahrzeugs möglicherweise nicht bekannt ist. Innerhalb dieser Leitlinien wird ausführlich über die datenschutzrelevanten Gesichtspunkte „vernetzter Fahrzeuge“ informiert und Empfehlungen zur datenschutzfreundlichen Handhabe bereitgestellt.

EDSA-Leitlinien 4/2019 zu Artikel 25 Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen

Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen fördert die Privatsphäre und den Datenschutz in der Gesellschaft grundlegend. Die vorliegenden Leitlinien geben eine Orientierungshilfe zu den, in Artikel 25 DSGVO enthaltenen Verpflichtungen für Verantwortliche. Zudem enthalten sind Anleitungen und Praxisnahe Fallbeispiele, welche bei der Umsetzung unterstützen.

EDSA-Leitlinien 5/2019 zu den Kriterien des Rechts auf Vergessenwerden in Fällen in Bezug auf Suchmaschinen gemäß der DSGVO (Teil 1)

In diesem Dokument geht es darum, wie das „Recht auf Vergessenwerden“ in Bezug auf Suchmaschinen im Lichte der Bestimmungen von Artikel 17 DSGVO (das „Recht auf Auslistung“) auszulegen ist. Es werden Begründungen behandelt, auf die betroffene Personen ihren, an den Suchmaschinenbetreiber gesendeten Auslistungsantrag stützen können und Ausnahmen erläutert. Des Weiteren ist eine Anlage mit Prüfkriterien für die Bearbeitung von Beschwerden enthalten, welche sich gegen die Ablehnung der Auslistung richten.

EDSA-Leitlinien 05/2020 zur Einwilligung gemäß Verordnung 2016/679

Dies ist eine geringfügig aktualisierte Fassung der Leitlinien in Bezug auf die Einwilligung gemäß Verordnung 2016/679 vom 25.05.2018. Sie klärt die Konditionalität beim Einsatz von Cookies sowie der Anforderung von unmissverständlich abgegebenen Willensbekundungen eines Webseitenbenutzers und dient als zusätzliche Orientierungshilfe zum Thema. Neben praxisorientierten Beispielen zum Thema enthält diese Veröffentlichung Mindestanforderungen sowie wissenswerte Informationen zur Freiwilligkeit aber auch zum Erfordernis der Zweckbestimmung von Einwilligungen durch betroffene Personen.

EDSA-Leitlinien 3/2019 zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Videogeräte

In privaten und öffentlichen Bereichen gewinnt die Überwachung durch Videoaufnahmegeräte immer mehr an Bedeutung. Der EDSA stellt Verantwortlichen grundlegende Informationen zu Rechten und Pflichten für die Aufnahme von Videos sowie Audioaufnahmen bereit. Des Weiteren sollen diese Leitlinien als Hilfestellung bei der Anwendung der DSGVO in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Videodaten durch entsprechende Endgeräte dienen.

EDSA-Leitlinien 2/2019 zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Online-Diensten für betroffene Personen

Diese Leitlinien informieren über die Anwendbarkeit und die Elemente einer rechtmäßigen, in Artikel 6 Absatz 1 lit. b der DSGVO beschriebenen Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Bezug auf Verträge für Online-Dienste. Zudem stellt dieses Dokument verschiedene Praxisbeispiele sowie Analysen der Anwendbarkeit des Artikels für verschiedene Datenverarbeitungssituationen bereit.

EDSA-Leitlinien 1/2019 über Verhaltensregeln und Überwachungsstellen gemäß der Verordnung (EU) 2016/679

Festgelegte Verhaltensregeln können Verantwortliche und Auftragsverarbeiter bei der Einhaltung der DSGVO unterstützen. Bereiche wie faire und transparente Datenverarbeitung, berechtigte Interessen, Sicherheit und Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen sowie Pflichten von Verantwortlichen können bereits im Vorfeld geregelt werden, sodass eine ordnungsgemäße Anwendung der DSGVO sichergestellt werden kann. Diese Leitlinien stellen nähere Informationen zu Vorteilen und deren Umsetzung bereit.

EDSA-Leitlinien 2/2018 zu den Ausnahmen nach Artikel 49 der Verordnung 2016/679

Dieses Dokument soll eine Orientierungshilfe bieten, wenn Verantwortliche die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer in Erwägung ziehen. Neben den zu berücksichtigenden Ausnahmen werden die Möglichkeiten der Einwilligung von Betroffenen sowie Erforderlichkeiten der Datenübermittlung näher beleuchtet.

EDSA-Leitlinien für Transparenz gemäß der Verordnung 2016/679

Um dem in der DSGVO verankerten Gebot der Transparenz gerecht zu werden, sind betroffenen Personen eine Vielzahl von Informationen zur Verfügung zu stellen, die die Verarbeitung ihrer Daten betreffen. Dies kann Bestenfalls im Vorfeld einer Datenverarbeitung oder aktiv durch eine geeignete Mitteilung an die Betroffenen geschehen. Diese Leitlinie beleuchtet alle Faktoren sowie sachdienlichen Maßnahmen, die ergriffen werden können und erklärt Ausnahmetatbestände, auf welche in besonderen Fällen zurückgegriffen werden kann.

EDSA-Leitlinien zum Recht auf Datenübertragbarkeit

Zur Beantwortung von Anfragen sollen Verantwortliche geeignete Mittel und bewährte Verfahren zur Datenübertragbarkeit umsetzen. Damit soll gewährleistet werden, dass personenbezogene Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an Betroffene übermittelt und die Interoperabilität des Datenformats bei der Beantwortung von Anfragen zur Datenübertragbarkeit sichergestellt werden. Diese Stellungnahme des EDSA dient als Orientierungshilfe zur Auslegung und Umsetzung des Rechts auf Datenübertragbarkeit und erörtert dessen Anwendungsbereiche.

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Querverweise

Infothek – Europäischer Datenschutzausschuss (EDSA)
Infothek – Kurzpapiere (DSK)
Infothek – Orientierungshilfen (DSK)

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