Zur Beantwortung von Anfragen sollen Verantwortliche geeignete Mittel und bewährte Verfahren zur Datenübertragbarkeit umsetzen. Damit soll gewährleistet werden, dass personenbezogene Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an Betroffene übermittelt und die Interoperabilität des Datenformats bei der Beantwortung von Anfragen zur Datenübertragbarkeit sichergestellt werden. Diese Stellungnahme des EDSA dient als Orientierungshilfe zur Auslegung und Umsetzung des Rechts auf Datenübertragbarkeit und erörtert dessen Anwendungsbereiche.
Der EDSA stellt Leitlinien in Form von PDF-Dateien zur Verfügung. Hier finden Sie den Link zum Originaltext: Guidelines on the right to „data portability“ (wp242rev.01)