Um dem in der DSGVO verankerten Gebot der Transparenz gerecht zu werden, sind betroffenen Personen eine Vielzahl von Informationen zur Verfügung zu stellen, die die Verarbeitung ihrer Daten betreffen. Dies kann Bestenfalls im Vorfeld einer Datenverarbeitung oder aktiv durch eine geeignete Mitteilung an die Betroffenen geschehen. Diese Leitlinie beleuchtet alle Faktoren sowie sachdienlichen Maßnahmen, die ergriffen werden können und erklärt Ausnahmetatbestände, auf welche in besonderen Fällen zurückgegriffen werden kann.
Der EDSA stellt Leitlinien in Form von PDF-Dateien zur Verfügung. Hier finden Sie den Link zum Originaltext: Leitlinien für Transparenz gemäß der Verordnung 2016/679