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Stand 06-2019 EDSA-Leitlinien 1/2019 über Verhaltensregeln und Überwachungsstellen gemäß der Verordnung (EU) 2016/679



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Festgelegte Verhaltensregeln können Verantwortliche und Auftragsverarbeiter bei der Einhaltung der DSGVO unterstützen. Bereiche wie faire und transparente Datenverarbeitung, berechtigte Interessen, Sicherheit und Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen sowie Pflichten von Verantwortlichen können bereits im Vorfeld geregelt werden, sodass eine ordnungsgemäße Anwendung der DSGVO sichergestellt werden kann. Diese Leitlinien stellen nähere Informationen zu Vorteilen und deren Umsetzung bereit.

Der EDSA stellt Leitlinien in Form von PDF-Dateien zur Verfügung. Hier finden Sie den Link zum Originaltext: Leitlinien 1/2019 über Verhaltensregeln und Überwachungsstellen gemäß der Verordnung (EU) 2016/679

Querverweise
Art. 40 DSGVO – Verhaltensregeln
Art. 41 DSGVO – Überwachung der genehmigten Verhaltensregeln
Infothek – Datensicherheit
Infothek – Europäischer Datenschutzausschuss (EDSA)
Infothek – Leitlinien (EDSA)
Infothek – Technikgestaltung

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