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Stand 05-2018 EDSA-Leitlinien 2/2018 zu den Ausnahmen nach Artikel 49 der Verordnung 2016/679



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Dieses Dokument soll eine Orientierungshilfe bieten, wenn Verantwortliche die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer in Erwägung ziehen. Neben den zu berücksichtigenden Ausnahmen werden die Möglichkeiten der Einwilligung von Betroffenen sowie Erforderlichkeiten der Datenübermittlung näher beleuchtet.

Der EDSA veröffentlicht Leitlinien in Form von PDF-Dateien. Hier finden Sie den Link zum Originaltext: Leitlinien 2/2018 zu den Ausnahmen nach Artikel 49 der Verordnung 2016/679

Querverweise
Art. 44 DSGVO – Allgemeine Grundsätze der Datenübermittlung
Art. 49 DSGVO – Ausnahmen für bestimmte Fälle
Infothek – Datenübermittlung
Infothek – Drittland
Infothek – Einwilligung
Infothek – Europäischer Datenschutzausschuss (EDSA)
Infothek – Leitlinien (EDSA)

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