In diesem Dokument geht es darum, wie das „Recht auf Vergessenwerden“ in Bezug auf Suchmaschinen im Lichte der Bestimmungen von Artikel 17 DSGVO (das „Recht auf Auslistung“) auszulegen ist. Es werden Begründungen behandelt, auf die betroffene Personen ihren, an den Suchmaschinenbetreiber gesendeten Auslistungsantrag stützen können und Ausnahmen erläutert. Des Weiteren ist eine Anlage mit Prüfkriterien für die Bearbeitung von Beschwerden enthalten, welche sich gegen die Ablehnung der Auslistung richten.
Der EDSA stellt Leitlinien in Form von PDF-Dateien zur Verfügung. Hier finden Sie den Link zum Originaltext: Leitlinien 5/2019 zu den Kriterien des Rechts auf Vergessenwerden in Fällen in Bezug auf Suchmaschinen gemäß der DSGVO (Teil 1) – version adopted after public consultation