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EDSA-Leitlinien 04/2022 zur Berechnung von Geldbußen nach der Datenschutz-Grundverordnung

Diese Leitlinien wurden entwickelt, um eine klare und transparente Grundlage für die Festsetzung von Geldbußen durch Aufsichtsbehörden zu schaffen und behandeln die Methodik zur Berechnung von Bußgeldern. Der EDSA hat damit die Leitlinien der Artikel-29-Datenschutzgruppe für die Anwendung und Festsetzung von Geldbußen für Zwecke der Verordnung 2016/679 (WP253) ergänzt, die sich auf die Umstände konzentrieren, unter denen eine Geldbuße verhängt werden kann. Diese beiden Leitlinien sind gleichzeitig anwendbar und sollten als komplementär betrachtet werden.

Unterstützung durch den Datenschutzbeauftragten

In vielen Unternehmen wird bei allen Aufgaben rund um den Datenschutz der Datenschutzbeauftragte als verantwortlicher Bearbeiter eingesetzt. In der Praxis ist aber häufig nicht klar, ob er dies auch darf oder kann. Nachfolgend finden Sie einen Überblick, bei welchen Pflichten des verantwortlichen Unternehmens der Datenschutzbeauftragte unterstützen darf und wo nicht.

GPS-Überwachung von Fahrzeugen

Die Verwendung von globalen Positionsbestimmungssystemen (GPS) im Firmenfuhrpark erfreut sich immer mehr der Beliebtheit. Damit dieses Vorgehen rechtmäßig ist, gibt es aus datenschutzrechtlicher Sicht einiges zu beachten.

EDSA-Leitlinien 9/2022 zur Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten nach der DSGVO

Diese Leitlinien beleuchtet die verbindlichen Melde- und Benachrichtigungsanforderungen an die Aufsichtsbehörde bei Datenschutzverletzungen. Es werden Maßnahmen vorgestellt, die Verantwortliche und Auftragsverarbeiter ergreifen können, um ihren daraus resultierenden Verpflichtungen nachzukommen. Zudem werden Beispiele für verschiedene Arten von Datenschutzverletzungen beschrieben und es wird erläutert, wie genau u.a. betroffene Personen nach einem Datenschutzvorfall unterrichtet werden sollten.

Kurzpapiere (DSK)

Die Datenschutzkonferenz veröffentlicht regelmäßig Auslegungshilfen zur DSGVO in Form von sogenannten Kurzpapieren. Diese geben eine erste Orientierung, wie die Datenschutz-Grundverordnung nach Auffassung der DSK in der Praxis angewendet werden sollte. Darin enthalten sind einheitliche Sichtweisen der deutschen Aufsichtsbehörden zu verschiedenen Kernthemen der DSGVO. Diese stehen jedoch stets unter dem Vorbehalt einer zukünftig, möglicherweise abweichenden Auslegung durch den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA), welche hin und wieder eine Anpassung erforderlich machen kann.

DSK-Orientierungshilfe: für Anbieter:innen von Telemedien

Mit Inkrafttreten des TDDDG (ehemals TTDSG) wurden die wesentlichen Datenschutzvorschriften für Telekommunikations- und Telemediendienste gebündelt, denn zeitgleich traten ein neues Telekommunikationsgesetz (TKG) und Änderungen des TMG in Kraft. Das TDDDG hat u. a. Auswirkungen auf den sehr praxisrelevanten Einsatz von Cookies und ähnlichen Technologien. Detaillierte Informationen zu den Anforderungen des Gesetzes, der DSGVO, aber auch zum datenschutzkonformen Betrieb von Webseiten finden Sie im folgenden Text.

DSK-Orientierungshilfe: FAQ zu Facebook-Fanpages

Nach aktueller Rechtslage ist der Betrieb von Facebook-Fanpages nicht DSGVO-konform umsetzbar, da u.a. unklar bleibt, welche personenbezogenen Daten in welcher Art und Weise verarbeitet werden. Wie Sie als Betreiber derartiger Fanpages oder solcher anderer Social-Media-Dienste derzeit am sinnvollsten handeln, können Sie im Folgenden nachlesen.

DSK-Orientierungshilfe: zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für Zwecke der Direktwerbung unter Geltung der DSGVO

Um personenbezogene Daten zu Werbezwecken verarbeiten zu dürfen, muss deren Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen erforderlich sein und die Interessen der betroffenen Person dürfen nicht überwiegen. Diese Orientierungshilfe erläutert Grundsätzliches zur Interessenabwägung, Informationspflichten, Einwilligungen und erklärt praxisrelevante Beispiele zum Thema.

DSK-Orientierungshilfe: Häufige Fragestellungen nebst Antworten zur Verarbeitung von Beschäftigtendaten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Seit Beginn der Corona-Pandemie werden zahlreiche zusätzliche Daten von Beschäftigten erhoben. Die DSK stellt im Folgenden eine ausführliche Orientierungshilfe bereit, ob und wie mit den erhobenen Daten umzugehen ist.

DSK-Orientierungshilfe: Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung per E-Mail

Verantwortliche und Auftragsverarbeiter sind gesetzlich verpflichtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten ausreichende Schutzmaßnahmen zu treffen. Welche Anforderungen sich an den Transportweg per E-Mail ergeben, erklärt die folgende Orientierungshilfe.

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