Nach aktueller Rechtslage ist der Betrieb von Facebook-Fanpages nicht DSGVO-konform umsetzbar, da u.a. unklar bleibt, welche personenbezogenen Daten in welcher Art und Weise verarbeitet werden. Wie Sie als Betreiber derartiger Fanpages oder solcher anderer Social-Media-Dienste derzeit am sinnvollsten handeln, können Sie im Folgenden nachlesen.
Die Datenschutzkonferenz (DSK) stellt ihre Orientierungshilfen in Form von PDF-Dateien zur Verfügung. Hier finden Sie den Link zum Originaltext: DSK-Orientierungshilfe: FAQ zu Facebook-Fanpages
Querverweise
Art. 22 DSGVO – Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich ProfilingArt. 44 DSGVO – Allgemeine Grundsätze der Datenübermittlung
DSK Kurzpapier Nr: 4 Datenübermittlung in Drittländer
Infothek – Datenschutzkonferenz (DSK)
Infothek – Datenübermittlung
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Infothek – Orientierungshilfen (DSK)
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