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Infothek Europäischer Datenschutzausschuss (EDSA)


EDSA-Leitlinien für Transparenz gemäß der Verordnung 2016/679

Um dem in der DSGVO verankerten Gebot der Transparenz gerecht zu werden, sind betroffenen Personen eine Vielzahl von Informationen zur Verfügung zu stellen, die die Verarbeitung ihrer Daten betreffen. Dies kann Bestenfalls im Vorfeld einer Datenverarbeitung oder aktiv durch eine geeignete Mitteilung an die Betroffenen geschehen. Diese Leitlinie beleuchtet alle Faktoren sowie sachdienlichen Maßnahmen, die ergriffen werden können und erklärt Ausnahmetatbestände, auf welche in besonderen Fällen zurückgegriffen werden kann.

EDSA-Leitlinien zum Recht auf Datenübertragbarkeit

Zur Beantwortung von Anfragen sollen Verantwortliche geeignete Mittel und bewährte Verfahren zur Datenübertragbarkeit umsetzen. Damit soll gewährleistet werden, dass personenbezogene Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an Betroffene übermittelt und die Interoperabilität des Datenformats bei der Beantwortung von Anfragen zur Datenübertragbarkeit sichergestellt werden. Diese Stellungnahme des EDSA dient als Orientierungshilfe zur Auslegung und Umsetzung des Rechts auf Datenübertragbarkeit und erörtert dessen Anwendungsbereiche.

EDSA-Leitlinien in Bezug auf Datenschutzbeauftragte („DSB“)

Um verantwortliche Organisationen und Auftragsverarbeiter bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zu unterstützen, welche mit der Bestellung des Datenschutzbeauftragten einhergehen, stellt der EDSA diese Leitlinie zur Verfügung. Sie enthält u.a. spezifische Informationen zu Benennungsvoraussetzungen und -Pflichten, Kerntätigkeiten, Qualifikationen sowie Verantwortlichkeiten eines Datenschutzbeauftragten.

EDSA-Leitlinien zur Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) und Beantwortung der Frage, ob eine Verarbeitung im Sinne der Verordnung 2016/679 „wahrscheinlich ein hohes Risiko mit sich bringt“

Diese Leitlinie zur Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) gibt ausführliche Hinweise zum Thema. Nebst einer Liste relevanter Verarbeitungsvorgänge wird die Frage beantwortet, ob und wann eine Datenverarbeitung wahrscheinlich ein hohes Risiko mit sich bringt. Die Leitlinie bietet dem Leser eine klare Definition zur Notwendigkeit einer DSFA, wie diese durchzuführen ist und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen gemäß Artikel 35 DSGVO sichergestellt werden kann.

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Querverweise

Art. 68 DSGVO – Europäischer Datenschutzausschuss
Infothek – Leitlinien (EDSA)
Infothek – Aufsichtsbehörde

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