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Stand 05-2018 EDSA-Leitlinien in Bezug auf Datenschutzbeauftragte ("DSB")



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Um verantwortliche Organisationen und Auftragsverarbeiter bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zu unterstützen, welche mit der Bestellung des Datenschutzbeauftragten einhergehen, stellt der EDSA diese Leitlinie zur Verfügung. Sie enthält u.a. spezifische Informationen zu Benennungsvoraussetzungen und -Pflichten, Kerntätigkeiten, Qualifikationen sowie Verantwortlichkeiten eines Datenschutzbeauftragten.

Der EDSA stellt Leitlinien in Form von PDF-Dateien zur Verfügung. Hier finden Sie den Link zum Originaltext: EDSA-Leitlinien in Bezug auf Datenschutzbeauftragte („DSB“)

Querverweise
Art. 37 DSGVO – Benennung eines Datenschutzbeauftragten
Art. 38 DSGVO – Stellung des Datenschutzbeauftragten
Art. 39 DSGVO – Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Infothek – Datenschutzbeauftragter
Infothek – Europäischer Datenschutzausschuss (EDSA)
Infothek – Leitlinien (EDSA)

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