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Infothek Datenschutzorganisation


EDSA-Datenschutzleitfaden für kleine Unternehmen

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat für kleine und mittlere Unternehmen einen Datenschutzleidfaden veröffentlicht. Auf der offiziellen Webseite der Europäischen Union erhalten Sie für Ihr Unternehmen detaillierte Auskünfte zum Thema. Die dort übersichtlich aufbereiteten Informationen helfen, datenschutzrechtliche Vorgaben zu verstehen, Wissen aufzubauen und beinhalten Hilfsmittel sowie Checklisten zur Umsetzung im Betrieb.

Unterstützung durch den Datenschutzbeauftragten

In vielen Unternehmen wird bei allen Aufgaben rund um den Datenschutz der Datenschutzbeauftragte als verantwortlicher Bearbeiter eingesetzt. In der Praxis ist aber häufig nicht klar, ob er dies auch darf oder kann. Nachfolgend finden Sie einen Überblick, bei welchen Pflichten des verantwortlichen Unternehmens der Datenschutzbeauftragte unterstützen darf und wo nicht.

DSK-Kurzpapier Nr. 1: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten – Art. 30 DSGVO

Dieses Kurzpapier der DSK befasst sich mit dem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten. Das aus dem alten BDSG bekannte Verfahrensverzeichnis wurde mit in Inkrafttreten der DSGVO weitestgehend übernommen. Das Kurzpapier gibt einen Überblick, wie Art. 30 DSGVO nach Meinung der DSK in der Praxis angewendet werden sollte.

DSK-Kurzpapier Nr. 8: Maßnahmenplan „DSGVO“ für Unternehmen

Dieses Kurzpapier stellt einen Maßnahmenkatalog für Unternehmen bereit, welcher dabei unterstützt, betriebliche Verfahren und Prozesse zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten DSGVO-konform zu gestalten und festzulegen.

DSK-Kurzpapier Nr. 12: Datenschutzbeauftragte bei Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern

Dieses Kurzpapier geht ausführlich auf die Regelugen zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten von Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern ein. Neben Aufgaben und Rechten werden auch die Pflichten zur Aufgabenerfüllung des Datenschutzbeauftragten erläutert.

DSK-Kurzpapier Nr. 19: Unterrichtung und Verpflichtung von Beschäftigten auf Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der DSGVO

Verantwortliche und Beschäftigte zur Wahrung des Datengeheimnisses und Beachtung datenschutzrechtlicher Anforderungen zu verpflichten, wird ausdrücklich empfohlen. Dieses Kurzpapier enthält neben ausführlichen Informationen zum Thema auch ein Musterbeispiel zur Verpflichtung auf Vertraulichkeit von Mitarbeitern, welches der Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen dient.

Benennung eines Datenschutzbeauftragten

Der Datenschutzbeauftragte (DSB) kontrolliert in Unternehmen die Einhaltung der Datenschutzgesetze und berät bei der Umsetzung. Er ist häufig der erste Ansprechpartner, wenn es um Fragen zur Verarbeitung personenbezogener Daten geht.

Querverweise

Art. 24 DSGVO – Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen
Art. 37 DSGVO – Benennung eines Datenschutzbeauftragten
Infothek – Datenschutzbeauftragter
Infothek – Schulung

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