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Infothek Datenschutzbeauftragter


Benennung eines Datenschutzbeauftragten

Der Datenschutzbeauftragte (DSB) kontrolliert in Unternehmen die Einhaltung der Datenschutzgesetze und berät bei der Umsetzung. Er ist häufig der erste Ansprechpartner, wenn es um Fragen zur Verarbeitung personenbezogener Daten geht.

Querverweise

Art. 37 DSGVO – Benennung eines Datenschutzbeauftragten
Art. 38 DSGVO – Stellung des Datenschutzbeauftragten
Art. 39 DSGVO – Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
§ 5 BDSG – Benennung
§ 6 BDSG – Stellung
§ 7 BDSG – Aufgaben

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