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DSK-Kurzpapier Nr. 19: Unterrichtung und Verpflichtung von Beschäftigten auf Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der DSGVO

Verantwortliche und Beschäftigte zur Wahrung des Datengeheimnisses und Beachtung datenschutzrechtlicher Anforderungen zu verpflichten, wird ausdrücklich empfohlen. Dieses Kurzpapier enthält neben ausführlichen Informationen zum Thema auch ein Musterbeispiel zur Verpflichtung auf Vertraulichkeit von Mitarbeitern, welches der Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen dient.

Benennung eines Datenschutzbeauftragten

Der Datenschutzbeauftragte (DSB) kontrolliert in Unternehmen die Einhaltung der Datenschutzgesetze und berät bei der Umsetzung. Er ist häufig der erste Ansprechpartner, wenn es um Fragen zur Verarbeitung personenbezogener Daten geht.

Querverweise

Art. 29 DSGVO – Verarbeitung unter Aufsicht des Verantwortlichen
Art. 39 DSGVO – Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Infothek – Datensicherheit
Infothek – Datenschutzorganisation
Infothek – Social Engineering

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