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DSK-Orientierungshilfe: Auswertung Konsultation zur Orientierungshilfe für Anbieter von Telemedien

Im Anschluss an die Veröffentlichung der Orientierungshilfe für Anbieter von Telemedien (im Folgenden OH Telemedien) am 22.12.2021 wurde ein Konsultationsverfahren eröffnet und Vertreter:innen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft und Verwaltung wurde die Gelegenheit gegeben, zur Neufassung OH Telemedien Stellung zu nehmen. Nachfolgend finden Sie den themenbezogenen Auswertungsbericht dieser Stellungnahmen.

DSK-Orientierungshilfe: für Anbieter:innen von Telemedien

Mit Inkrafttreten des TTDSG wurden die wesentlichen Datenschutzvorschriften für Telekommunikations- und Telemediendienste gebündelt, denn zeitgleich traten ein neues Telekommunikationsgesetz (TKG) und Änderungen des TMG in Kraft. Das TTDSG hat u. a. Auswirkungen auf den sehr praxisrelevanten Einsatz von Cookies und ähnlichen Technologien. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie im folgenden Text.

DSK-Orientierungshilfe: FAQ zu Facebook-Fanpages

Nach aktueller Rechtslage ist der Betrieb von Facebook-Fanpages nicht DSGVO-konform umsetzbar, da u.a. unklar bleibt, welche personenbezogenen Daten in welcher Art und Weise verarbeitet werden. Wie Sie als Betreiber derartiger Fanpages oder solcher anderer Social-Media-Dienste derzeit am sinnvollsten handeln, können Sie im Folgenden nachlesen.

DSK-Orientierungshilfe: Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung per E-Mail

Verantwortliche und Auftragsverarbeiter sind gesetzlich verpflichtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten ausreichende Schutzmaßnahmen zu treffen. Welche Anforderungen sich an den Transportweg per E-Mail ergeben, erklärt die folgende Orientierungshilfe.

DSK-Kurzpapier Nr. 4: Datenübermittlung in Drittländer

Die DSK stellt in diesem Kurzpapier Möglichkeiten vor, welche für eine DSGVO-konforme Datenübermittlung in Drittstaaten zum Tragen kommen können. Neben Angemessenheitsbeschlüssen, Binding Corporate Rules, Standartdatenschutzklauseln und Zertifizierungen gibt das Papier auch Auskunft über Ausnahmetatbestände.

E-Mail-Verschlüsselung

Kommunikation via E-Mail ist heutzutage Standard. Egal ob die kurze belanglose Mitteilung zwischendurch oder die Übersendung von sensiblen Vertragsunterlagen – mittels E-Mails werden eine Fülle an Informationen über das Internet ausgetauscht.

Querverweise

Art. 4 Nr. 2 DSGVO – Verarbeitung

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