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Data Privacy Framework – Neue Sicherheit für Datenübermittlungen in die USA?

Am 10. Juli 2023 hat die Europäische Kommission einen Angemessenheitsbeschluss für das sogenannte EU-US Data Privacy Framework erlassen. Dieser sogenannte Angemessenheitsbeschluss stellt fest, dass die Vereinigten Staaten ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleisten können.

DSK-Orientierungshilfe: FAQ zu Facebook-Fanpages

Nach aktueller Rechtslage ist der Betrieb von Facebook-Fanpages nicht DSGVO-konform umsetzbar, da u.a. unklar bleibt, welche personenbezogenen Daten in welcher Art und Weise verarbeitet werden. Wie Sie als Betreiber derartiger Fanpages oder solcher anderer Social-Media-Dienste derzeit am sinnvollsten handeln, können Sie im Folgenden nachlesen.

EDSA-Leitlinien 07/2022 zur Zertifizierung als Instrument für Übertragungen

Diese Leitlinien sollen eine Orientierungshilfe für die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer oder an internationale Organisationen auf der Grundlage von Zertifizierung bieten und die Anwendung von näher beleuchten. Der Europäische Datenschutzbeauftragte hat bereits allgemeine Leitlinien zur Zertifizierung und Akkreditierung gemäß Art. 46 Abs. 2 lit. f der DSGVO veröffentlicht. Diese neuen Leitlinien spiegeln daher nur die spezifischen Aspekte in Bezug auf Zertifizierung als Instrument für Übermittlungen wider.

DSK-Kurzpapier Nr. 4: Datenübermittlung in Drittländer

Die DSK stellt in diesem Kurzpapier Möglichkeiten vor, welche für eine DSGVO-konforme Datenübermittlung in Drittstaaten zum Tragen kommen können. Neben Angemessenheitsbeschlüssen, Binding Corporate Rules, Standartdatenschutzklauseln und Zertifizierungen gibt das Papier auch Auskunft über Ausnahmetatbestände.

Neue Standardverträge für internationale Datenübermittlungen

Nach diversen Urteilen des EuGHs (europäischen Gerichtshofs) und auch der Einführung der DSGVO hat nun die Europäische Kommission die schon länger notwendige Überarbeitung der SCCs (Standard contractual closes bzw. Standardvertragsklauseln) vorgenommen. Diese sind die häufigste Grundlage für Datenübermittlungen an Unternehmen mit dem Sitz im EU-Ausland. Betroffen sind dabei auch Unternehmen in der EU mit Konzerngesellschaften im EU-Ausland (beispielsweise Microsoft, Google oder Amazon).

EDSA-Leitlinien 2/2018 zu den Ausnahmen nach Artikel 49 der Verordnung 2016/679

Dieses Dokument soll eine Orientierungshilfe bieten, wenn Verantwortliche die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer in Erwägung ziehen. Neben den zu berücksichtigenden Ausnahmen werden die Möglichkeiten der Einwilligung von Betroffenen sowie Erforderlichkeiten der Datenübermittlung näher beleuchtet.

Querverweise

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