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Infothek Betroffenenrechte


DSK-Kurzpapier Nr. 6: Auskunftsrecht der betroffenen Person, Art. 15 DSGVO

Betroffene Personen können von Ihrem Auskunftsrecht Gebrauch machen und Auskunft drüber verlangen, welche, sie betreffenden, personenbezogenen Daten von Unternehmen verarbeitet werden. Dieses Kurzpapier klärt im Detail Inhalt und Umfang des Auskunftsrechts sowie Fristen und seine Grenzen.

DSK-Kurzpapier Nr. 11: Recht auf Löschung / „Recht auf Vergessenwerden“

Mit in Krafttreten der DSGVO wird das „Recht auf Vergessenwerden“ zum ersten Mal ausdrücklich gesetzlich geregelt. Es ergänzt die Löschungspflichten und die im BDSG verankerten Nachberichtspflichten. Wie dies im Detail aussieht, erfahren Sie im folgenden Kurzpapier.

EDSA-Leitlinien 5/2019 zu den Kriterien des Rechts auf Vergessenwerden in Fällen in Bezug auf Suchmaschinen gemäß der DSGVO (Teil 1)

In diesem Dokument geht es darum, wie das „Recht auf Vergessenwerden“ in Bezug auf Suchmaschinen im Lichte der Bestimmungen von Artikel 17 DSGVO (das „Recht auf Auslistung“) auszulegen ist. Es werden Begründungen behandelt, auf die betroffene Personen ihren, an den Suchmaschinenbetreiber gesendeten Auslistungsantrag stützen können und Ausnahmen erläutert. Des Weiteren ist eine Anlage mit Prüfkriterien für die Bearbeitung von Beschwerden enthalten, welche sich gegen die Ablehnung der Auslistung richten.

EDSA-Leitlinien zum Recht auf Datenübertragbarkeit

Zur Beantwortung von Anfragen sollen Verantwortliche geeignete Mittel und bewährte Verfahren zur Datenübertragbarkeit umsetzen. Damit soll gewährleistet werden, dass personenbezogene Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an Betroffene übermittelt und die Interoperabilität des Datenformats bei der Beantwortung von Anfragen zur Datenübertragbarkeit sichergestellt werden. Diese Stellungnahme des EDSA dient als Orientierungshilfe zur Auslegung und Umsetzung des Rechts auf Datenübertragbarkeit und erörtert dessen Anwendungsbereiche.

Querverweise

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