Auftragsverarbeitung bei Wartung von IT-Systemen
Häufig wird die Wartung von IT-Systemen pauschal als Auftragsverarbeitung eingestuft, unabhängig davon, wie umfangreich die Zugriffe auf personenbezogene Daten sind. Ebenso häufig kommt es zwischen den verantwortlichen Unternehmen und den IT-Dienstleistern zu Diskussionen, ob eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen werden soll oder nicht. Der Europäische Datenschutzausschuss sieht hier jedenfalls einen gewissen Spielraum.