DSK-Kurzpapier Nr. 16: Gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche – Art. 26 DSGVO
Die DSK stellt mit dem Kurzpapier Nr. 16 nähere Informationen zum Begriff der gemeinsamen Verantwortlichkeit zur Verfügung. Verpflichtungen, Haftungsfragen sowie Anwendungsbeispiele zur Definition von Gemeinsamen Verantwortlichkeiten werden in dem Text ebenso erläutert, wie Besonderheiten in weiteren Bereichen der DSGVO.