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Infothek Verantwortlicher


Unterstützung durch den Datenschutzbeauftragten

In vielen Unternehmen wird bei allen Aufgaben rund um den Datenschutz der Datenschutzbeauftragte als verantwortlicher Bearbeiter eingesetzt. In der Praxis ist aber häufig nicht klar, ob er dies auch darf oder kann. Nachfolgend finden Sie einen Überblick, bei welchen Pflichten des verantwortlichen Unternehmens der Datenschutzbeauftragte unterstützen darf und wo nicht.

DSK-Orientierungshilfe: Häufige Fragestellungen nebst Antworten zur Verarbeitung von Beschäftigtendaten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Seit Beginn der Corona-Pandemie werden zahlreiche zusätzliche Daten von Beschäftigten erhoben. Die DSK stellt im Folgenden eine ausführliche Orientierungshilfe bereit, ob und wie mit den erhobenen Daten umzugehen ist.

DSK-Kurzpapier Nr. 8: Maßnahmenplan „DSGVO“ für Unternehmen

Dieses Kurzpapier stellt einen Maßnahmenkatalog für Unternehmen bereit, welcher dabei unterstützt, betriebliche Verfahren und Prozesse zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten DSGVO-konform zu gestalten und festzulegen.

DSK-Kurzpapier Nr. 10: Informationspflichten bei Dritt- und Direkterhebung

Verantwortliche sind verpflichtet, Betroffenen transparente Informationen über die Erhebung personenbezogener Daten in leicht zugänglicher Form zur Verfügung zu stellen. Dies dient betroffenen Personen bei der Ausübung ihrer Rechte. Näheres hierzu finden Sie im folgenden Kurzpapier.

DSK-Kurzpapier Nr. 12: Datenschutzbeauftragte bei Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern

Dieses Kurzpapier geht ausführlich auf die Regelugen zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten von Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern ein. Neben Aufgaben und Rechten werden auch die Pflichten zur Aufgabenerfüllung des Datenschutzbeauftragten erläutert.

DSK-Kurzpapier Nr. 13: Auftragsverarbeitung – Art. 28 DSGVO

Dieses Kurzpapier befasst sich mit den Neuerungen der DSGVO zum Thema Auftragsverarbeitung. Es werden Details zu Verantwortlichkeiten, Rechten und Pflichten zur Auftragsverarbeitung erläutert und Beispiele zum Vorliegen von Auftragsverarbeitungen benannt.

DSK-Kurzpapier Nr. 16: Gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche – Art. 26 DSGVO

Die DSK stellt mit dem Kurzpapier Nr. 16 nähere Informationen zum Begriff der gemeinsamen Verantwortlichkeit zur Verfügung. Verpflichtungen, Haftungsfragen sowie Anwendungsbeispiele zur Definition von Gemeinsamen Verantwortlichkeiten werden in dem Text ebenso erläutert, wie Besonderheiten in weiteren Bereichen der DSGVO.

EDSA-Leitlinien 07/2020 zu den Begriffen „Verantwortlicher“ und „Auftragsverarbeiter“ in der DSGVO

Innerhalb dieser Leitlinien werden die Begrifflichkeiten „Verantwortlicher“, „gemeinsam Verantwortliche“, „Auftragsverarbeiter“ und „Dritter/Empfänger“ erörtert sowie wer für die Einhaltung der verschiedenen Datenschutzvorschriften verantwortlich ist. Außerdem wird näher auf die Aufgaben und Folgen eingegangen, die sich aus den unterschiedlichen Rollen ergeben.

Querverweise

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