EDSA-Leitlinien 04/2022 zur Berechnung von Geldbußen nach der Datenschutz-Grundverordnung
Diese Leitlinien wurden entwickelt, um eine klare und transparente Grundlage für die Festsetzung von Geldbußen durch Aufsichtsbehörden zu schaffen und behandeln die Methodik zur Berechnung von Bußgeldern. Der EDSA hat damit die Leitlinien der Artikel-29-Datenschutzgruppe für die Anwendung und Festsetzung von Geldbußen für Zwecke der Verordnung 2016/679 (WP253) ergänzt, die sich auf die Umstände konzentrieren, unter denen eine Geldbuße verhängt werden kann. Diese beiden Leitlinien sind gleichzeitig anwendbar und sollten als komplementär betrachtet werden.