Vor der Vermietung von Wohnraum fragen Hausverwaltungen, Vermieter oder Makler in der Regel persönliche Daten von Mietinteressenten ab, um auf deren Basis eine Entscheidung über den Vertragsabschluss treffen zu können. Diese Orientierungshilfe differenziert die Zulässigkeit der Einholung von Selbstauskünften im Vermietungsprozess und hält einen Musterfragebogen
zur Einholung von Selbstauskünften bereit.
Die Datenschutzkonferenz (DSK) stellt ihre Orientierungshilfen in Form von PDF-Dateien zur Verfügung. Hier finden Sie den Link zum Originaltext: DSK-Orientierungshilfe: der Aufsichtsbehörden zur Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressent:innen.
