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	<title>Datenschutzverstoß Archive - Datenschutz-Manager-24</title>
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	<description>Die Online-Hilfe für Datenschutzbeauftragte, Verantwortliche und Auftragsverarbeiter.</description>
	<lastBuildDate>Thu, 27 Aug 2026 09:20:19 +0000</lastBuildDate>
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	<title>Datenschutzverstoß Archive - Datenschutz-Manager-24</title>
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	<item>
		<title>Darf der Arbeitgeber auf die E-Mail-Postfächer der Beschäftigten zugreifen?</title>
		<link>https://www.datenschutz-manager-24.de/darf-der-arbeitgeber-auf-die-e-mail-postfaecher-der-beschaeftigten-zugreifen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Stefan Pietsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Oct 2023 15:17:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
		<category><![CDATA[Beschäftigtendatenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutzverstoß]]></category>
		<category><![CDATA[E-Mail]]></category>
		<category><![CDATA[Telemedienrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Gerade bei der ungeplanten Abwesenheit von Beschäftigten kommt häufig die Frage auf, ob auf das E-Mail-Postfach des betroffenen Mitarbeiters zugegriffen werden darf, um den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.datenschutz-manager-24.de/darf-der-arbeitgeber-auf-die-e-mail-postfaecher-der-beschaeftigten-zugreifen/">Darf der Arbeitgeber auf die E-Mail-Postfächer der Beschäftigten zugreifen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.datenschutz-manager-24.de">Datenschutz-Manager-24</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Vor einem Zugriff müssen die schutzwürdigen Interessen des Beschäftigten mit den Interessen des Unternehmens abgewogen werden. Hierfür ist es besonders relevant, ob und was in dem Unternehmen zur Nutzung des dienstlichen E-Mail-Postfachs geregelt ist. Darüber hinaus sind auch die Schutzinteressen der E-Mail-Kommunikationspartner zu berücksichtigen.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Die Privatnutzung ist erlaubt bzw. geduldet</h4>



<p class="wp-block-paragraph">In vielen Unternehmen ist die Nutzung des dienstlichen E-Mail-Postfachs nicht schriftlich geregelt. Wird die private Nutzung dann geduldet, kann es sich um eine betriebliche Übung handeln. Somit kann die private Nutzung als erlaubt angesehen werden. In diesem Fall verletzt der Zugriff die Privatsphäre des Beschäftigten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bei einem Zugriff ist also dringend darauf zu achten, dass nur geschäftliche E-Mails eingesehen werden. Das lässt sich in der Praxis leider nicht sauber umsetzen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Hinzu kommt die Gefahr eines möglichen strafrechtlichen Verstoßes, da der Arbeitgeber bei erlaubter Privatnutzung ggf. zu einem Telekommunikationsanbieter wird. Dann kann ein Zugriff strafrechtlich relevant werden, weil dieser das Fernmeldegeheimnis verletzt. Diese Einschätzung ist derzeit umstritten, sollte aber bedacht werden.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Die Privatnutzung des Postfachs ist verboten</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn die Privatnutzung ausdrücklich verboten ist, macht dies den Zugriff durch den Arbeitgeber etwas leichter. Trotzdem sollte hier die betriebliche Erforderlichkeit geprüft werden, da private Inhalte nie ganz ausgeschlossen werden können. Unabhängig von einer internen Regelung haben auch die externen Kommunikationspartner ggf. Schutzinteressen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Daher sollte in der Regel kein Zugriff durch den Arbeitgeber erfolgen, sondern lediglich mittels einer Abwesenheitsnachricht der Absender einer E-Mail über die Abwesenheit informiert werden. So hat er selbst die Möglichkeit, über das weitere Vorgehen zu entscheiden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn doch ein Zugriff erfolgen muss, um überwiegende betriebliche Interessen zu wahren, dann sollten folgende Punkte beachtet werden:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Der Zugriff auf das Postfach sollte im Vier-Augen-Prinzip erfolgen. Es bietet sich hier an, den Datenschutzbeauftragten und/oder den Betriebsrat hinzuzuziehen. Außerdem sollte der Beschäftigte darüber informiert werden.</li>



<li>Der Zugriff sollte auf ein Minimum reduziert werden. Es sollten also nicht alle E-Mails ohne Einschränkung eingesehen werden.</li>



<li>Ein schriftliches Protokoll mit Angabe über Zeitpunkt, Dauer und Umfang des Zugriffs und Angabe der beteiligten Personen ist empfehlenswert.</li>
</ul>



<h4 class="wp-block-heading">Fazit</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Es empfiehlt sich dringend, die private Nutzung des dienstlichen E-Mail-Postfachs ausdrücklich zu untersagen. Nur so kann womöglich der Anwendungsbereich des Fernmeldegeheimnisses umgangen werden. Außerdem ist der Zugriff auf das persönliche Postfach eines Mitarbeiters durch den Arbeitgeber deutlich risikoärmer, wenngleich nur in Ausnahmesituationen durchzuführen.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Tipp</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Die konsequente Nutzung von Team-Postfächern wie service@&#8230; oder vertrieb@&#8230; mit Zugriffsmöglichkeit für alle Team-Mitglieder anstelle von personenbezogenen Postfächern erleichtert viele Abläufe. Speziell die Absender von E-Mails müssen in diesem Fall davon ausgehen, dass E-Mails an solche Team-Postfächer von unterschiedlichen Personen bearbeitet werden. Außerdem sind für die Abwesenheiten einzelner Mitarbeiter keine besonderen Maßnahmen notwendig, da die anderen Team-Mitglieder einfach weiterarbeiten können.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.datenschutz-manager-24.de/darf-der-arbeitgeber-auf-die-e-mail-postfaecher-der-beschaeftigten-zugreifen/">Darf der Arbeitgeber auf die E-Mail-Postfächer der Beschäftigten zugreifen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.datenschutz-manager-24.de">Datenschutz-Manager-24</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>EDSA-Leitlinien 04/2022 zur Berechnung von Geldbußen nach der Datenschutz-Grundverordnung</title>
		<link>https://www.datenschutz-manager-24.de/edsa-leitlinien-04-2022-zur-berechnung-von-geldbussen-nach-der-datenschutz-grundverordnung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lisa Jünemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 25 May 2023 08:51:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
		<category><![CDATA[Aufsichtsbehörde]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutzverstoß]]></category>
		<category><![CDATA[Europäischer Datenschutzausschuss (EDSA)]]></category>
		<category><![CDATA[Leitlinien (EDSA)]]></category>
		<category><![CDATA[Sanktionen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.datenschutz-manager-24.de/?p=21308</guid>

					<description><![CDATA[<p>Diese Leitlinien wurden entwickelt, um eine klare und transparente Grundlage für die Festsetzung von Geldbußen durch Aufsichtsbehörden zu schaffen und behandeln die Methodik zur Berechnung von Bußgeldern. Der EDSA hat damit die Leitlinien der Artikel-29-Datenschutzgruppe für die Anwendung und Festsetzung von Geldbußen für Zwecke der Verordnung 2016/679 (WP253) ergänzt, die sich auf die Umstände konzentrieren, unter denen eine Geldbuße verhängt werden kann. Diese beiden Leitlinien sind gleichzeitig anwendbar und sollten als komplementär betrachtet werden.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.datenschutz-manager-24.de/edsa-leitlinien-04-2022-zur-berechnung-von-geldbussen-nach-der-datenschutz-grundverordnung/">EDSA-Leitlinien 04/2022 zur Berechnung von Geldbußen nach der Datenschutz-Grundverordnung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.datenschutz-manager-24.de">Datenschutz-Manager-24</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Der EDSA stellt Leitlinien in Form von PDF-Dateien zur Verfügung. Hier finden Sie den Link zum Originaltext: <a href="https://edpb.europa.eu/our-work-tools/our-documents/guidelines/guidelines-042022-calculation-administrative-fines-under_en" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Leitlinien 04/2022 zur Berechnung von Geldbußen nach der Datenschutz-Grundverordnung</a></p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Ergänzung dieser Leitlinien finden Sie unter folgendem Link: <a href="https://ec.europa.eu/newsroom/article29/items/611237" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Leitlinien für die Anwendung und Festsetzung von Geldbußen im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 (wp253)</a></p>



<p class="wp-block-paragraph">Den Vorgänger dieser Leitlinien finden Sie unter folgendem Link: <a href="https://www.edpb.europa.eu/public-consultations/guidelines-042022-on-the-calculation-of-administrative-fines-under-the-gdpr_en" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Guidelines 04/2022 on the calculation of administrative fines under the GDPR</a></p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.datenschutz-manager-24.de/edsa-leitlinien-04-2022-zur-berechnung-von-geldbussen-nach-der-datenschutz-grundverordnung/">EDSA-Leitlinien 04/2022 zur Berechnung von Geldbußen nach der Datenschutz-Grundverordnung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.datenschutz-manager-24.de">Datenschutz-Manager-24</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>EDSA-Leitlinien 9/2022 zur Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten nach der DSGVO</title>
		<link>https://www.datenschutz-manager-24.de/edsa-leitlinien-9-2022-zur-meldung-von-verletzungen-des-schutzes-personenbezogener-daten-nach-der-dsgvo/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lisa Jünemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Apr 2023 10:28:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
		<category><![CDATA[Aufsichtsbehörde]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutzverstoß]]></category>
		<category><![CDATA[Europäischer Datenschutzausschuss (EDSA)]]></category>
		<category><![CDATA[Leitlinien (EDSA)]]></category>
		<category><![CDATA[Meldepflicht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.datenschutz-manager-24.de/?p=21236</guid>

					<description><![CDATA[<p>Diese Leitlinien beleuchtet die verbindlichen Melde- und Benachrichtigungsanforderungen an die Aufsichtsbehörde bei Datenschutzverletzungen. Es werden Maßnahmen vorgestellt, die Verantwortliche und Auftragsverarbeiter ergreifen können, um ihren daraus resultierenden Verpflichtungen nachzukommen. Zudem werden Beispiele für verschiedene Arten von Datenschutzverletzungen beschrieben und es wird erläutert, wie genau u.a. betroffene Personen nach einem Datenschutzvorfall unterrichtet werden sollten.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.datenschutz-manager-24.de/edsa-leitlinien-9-2022-zur-meldung-von-verletzungen-des-schutzes-personenbezogener-daten-nach-der-dsgvo/">EDSA-Leitlinien 9/2022 zur Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten nach der DSGVO</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.datenschutz-manager-24.de">Datenschutz-Manager-24</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Der EDSA stellt Leitlinien in Form von PDF-Dateien zur Verfügung. Hier finden Sie den Link zum Originaltext: <a href="https://edpb.europa.eu/our-work-tools/our-documents/guidelines/guidelines-92022-personal-data-breach-notification-under_de" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Leitlinien 9/2022 zur Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten nach der DSGVO</a></p>



<p class="wp-block-paragraph">Den Vorgänger dieser Leitlinien finden Sie unter folgendem Link: <a href="https://ec.europa.eu/newsroom/article29/items/612052/en" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Leitlinien für die Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten gemäß der Verordnung (EU) 2016/679</a></p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.datenschutz-manager-24.de/edsa-leitlinien-9-2022-zur-meldung-von-verletzungen-des-schutzes-personenbezogener-daten-nach-der-dsgvo/">EDSA-Leitlinien 9/2022 zur Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten nach der DSGVO</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.datenschutz-manager-24.de">Datenschutz-Manager-24</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>DSK-Kurzpapier Nr. 2: Aufsichtsbefugnisse/Sanktionen</title>
		<link>https://www.datenschutz-manager-24.de/dsk-kurzpapier-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lisa Jünemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Sep 2022 11:06:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
		<category><![CDATA[Aufsichtsbehörde]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutzkonferenz (DSK)]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutzverstoß]]></category>
		<category><![CDATA[Kurzpapiere (DSK)]]></category>
		<category><![CDATA[Sanktionen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.datenschutz-manager-24.de/?p=19195</guid>

					<description><![CDATA[<p>Dieses Kurzpapier geht im Detail auf Aufsichtsbefugnisse und Sanktionen ein, welche Aufsichtsbehörden als Instrument nutzen, um die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen bei Verantwortlichen, Auftragsverarbeitern und deren Vertretern durchsetzen zu können.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.datenschutz-manager-24.de/dsk-kurzpapier-2/">DSK-Kurzpapier Nr. 2: Aufsichtsbefugnisse/Sanktionen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.datenschutz-manager-24.de">Datenschutz-Manager-24</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Die Datenschutzkonferenz (DSK) stellt ihre Kurzpapiere in Form von PDF-Dateien zur Verfügung. Hier finden Sie den Link zum Originaltext: <a rel="noreferrer noopener" href="https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/kp/dsk_kpnr_2.pdf" target="_blank">Kurzpapier Nr. 2: Aufsichtsbefugnisse/Sanktionen</a></p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.datenschutz-manager-24.de/dsk-kurzpapier-2/">DSK-Kurzpapier Nr. 2: Aufsichtsbefugnisse/Sanktionen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.datenschutz-manager-24.de">Datenschutz-Manager-24</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>EDSA-Leitlinien 01/2021 zu Beispielen für die Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten</title>
		<link>https://www.datenschutz-manager-24.de/edsa-leitlinien-01-2021-zu-beispielen-fuer-die-meldung-von-verletzungen-des-schutzes-personenbezogener-daten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lisa Jünemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Jan 2022 11:34:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
		<category><![CDATA[Aufsichtsbehörde]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutzverstoß]]></category>
		<category><![CDATA[Europäischer Datenschutzausschuss (EDSA)]]></category>
		<category><![CDATA[Leitlinien (EDSA)]]></category>
		<category><![CDATA[Meldepflicht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.datenschutz-manager-24.de/?p=21240</guid>

					<description><![CDATA[<p>Innerhalb der DSGVO besteht die Anforderung, bestimmte Datenschutzverletzungen der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden. Diese Leitlinien sollen Verantwortlichen bei der Entscheidung helfen, wie sie mit Verletzungen des Schutzes von personenbezogenen Daten umgehen und welche Faktoren sie bei der Risikobewertung zu berücksichtigen haben. Sie soll eine Ergänzung zu den Leitlinien für die Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 vom 25.05.2018 sein.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.datenschutz-manager-24.de/edsa-leitlinien-01-2021-zu-beispielen-fuer-die-meldung-von-verletzungen-des-schutzes-personenbezogener-daten/">EDSA-Leitlinien 01/2021 zu Beispielen für die Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.datenschutz-manager-24.de">Datenschutz-Manager-24</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Der EDSA stellt Leitlinien in Form von PDF-Dateien zur Verfügung. Hier finden Sie den Link zum Originaltext: <a href="https://edpb.europa.eu/our-work-tools/our-documents/guidelines/guidelines-012021-examples-regarding-personal-data-breach_de" target="_blank" rel="noreferrer noopener nofollow" class="broken_link">Leitlinien 01/2021 zu Beispielen für die Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten</a></p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.datenschutz-manager-24.de/edsa-leitlinien-01-2021-zu-beispielen-fuer-die-meldung-von-verletzungen-des-schutzes-personenbezogener-daten/">EDSA-Leitlinien 01/2021 zu Beispielen für die Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.datenschutz-manager-24.de">Datenschutz-Manager-24</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Datenschutzverstöße richtig melden</title>
		<link>https://www.datenschutz-manager-24.de/datenschutzverstoesse-richtig-melden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lisa Jünemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Nov 2021 08:12:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
		<category><![CDATA[Aufsichtsbehörde]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutzverstoß]]></category>
		<category><![CDATA[Datensicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Meldepflicht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.datenschutz-manager-24.de/?p=13917</guid>

					<description><![CDATA[<p>Datenpannen können jeden treffen. Egal wie viele technische und organisatorische Maßnahmen in Ihrem Haus zum Schutz von Daten umgesetzt sind, ohne die aktive Mithilfe von allen Beschäftigten sind all diese Maßnahmen wirkungslos.</p>
<p>Eine Datenpanne liegt immer dann vor, wenn Daten unrechtmäßig übermittelt oder auf sonstige Weise Dritten unrechtmäßig zur Kenntnis gelangt sind oder gelangen könnten.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.datenschutz-manager-24.de/datenschutzverstoesse-richtig-melden/">Datenschutzverstöße richtig melden</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.datenschutz-manager-24.de">Datenschutz-Manager-24</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h4 class="wp-block-heading"><strong>Beispiele für Datenpannen</strong></h4>



<ul class="wp-block-list"><li>Eine E-Mail, ein Brief oder Fax wurde an einen falschen Empfänger verschickt.</li><li>Eine E-Mail wurde mit einem offenen Verteiler verschickt (jeder Empfänger sieht die E-Mail-Adressen der anderen Empfänger, BCC-Feld nicht genutzt).</li><li>Ein Datenträger (USB-Stick, CD, DVD, externe Festplatte, Dokument etc.) oder ein mobiles Endgerät (Mobiltelefon, Notebook etc.) ging verloren oder wurde gestohlen.</li><li>Ein Virus oder eine andere Schadsoftware wurde installiert bzw. aktiv.</li><li>Unbefugte hatten Zugang zu Systemen durch Einbruch oder einen Hackerangriff.</li><li>Jemand nutzt eine andere Identität für fragwürdige Aktionen.</li></ul>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Wichtig: schnelles und ehrliches Handeln vermeidet Schlimmeres!</strong></h4>



<p class="wp-block-paragraph">Informieren Sie umgehend die Geschäftsführung und/oder die zuständige Stelle. In jedem Unter-nehmen sollte hierfür eine Abteilung oder ein Team definiert sein. Nur so können schnellstmöglich geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um den Schaden zu begrenzen. Helfen Sie der zuständigen Stelle mit Informationen zu dem Vorfall.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Handeln Sie schnell und sachlich. Haben Sie keine Scheu, eventuell einen eigenen Fehler einzugestehen. Es geht nicht darum, jemanden zu bestrafen, sondern durch gezieltes Handeln den Schaden zu begrenzen!</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Weitere Vorgehensweise durch Fachabteilung oder Geschäftsleitung</strong></h4>



<ul class="wp-block-list"><li>Oberstes Ziel ist Schadensbegrenzung.</li><li>Datenlücken müssen schnellstmöglich geschlossen werden.</li><li>Eventuell den Datenschutzbeauftragten oder andere Fachabteilung einbinden.</li><li>Jede Datenpanne muss dokumentiert werden: Wann und wo ist was passiert? Wer ist in welchem Umfang davon betroffen? Wie wurde die Gefahr beseitigt?</li><li>Möglicherweise muss binnen 72 Stunden die Aufsichtsbehörde informiert werden.</li><li>In schlimmeren Fällen sind die von der Datenpanne betroffenen Personen zu informieren.</li><li>Gesetzliche Vorgaben aus dem Datenschutzrecht und der Datensicherheit sind einzuhalten.</li></ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.datenschutz-manager-24.de/datenschutzverstoesse-richtig-melden/">Datenschutzverstöße richtig melden</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.datenschutz-manager-24.de">Datenschutz-Manager-24</a>.</p>
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