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	<title>Datenschutzbeauftragte (DSB) Archive - Datenschutz-Manager-24</title>
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	<description>Die Online-Hilfe für Datenschutzbeauftragte, Verantwortliche und Auftragsverarbeiter.</description>
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	<title>Datenschutzbeauftragte (DSB) Archive - Datenschutz-Manager-24</title>
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	<item>
		<title>Unterstützung durch den Datenschutzbeauftragten</title>
		<link>https://www.datenschutz-manager-24.de/unterstuetzung-durch-den-datenschutzbeauftragten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lisa Jünemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 May 2023 10:32:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutzbeauftragte (DSB)]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutzorganisation]]></category>
		<category><![CDATA[Schulung]]></category>
		<category><![CDATA[Verantwortlicher]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In vielen Unternehmen wird bei allen Aufgaben rund um den Datenschutz der Datenschutzbeauftragte als verantwortlicher Bearbeiter eingesetzt. In der Praxis ist aber häufig nicht klar, ob er dies auch darf oder kann. Nachfolgend finden Sie einen Überblick, bei welchen Pflichten des verantwortlichen Unternehmens der Datenschutzbeauftragte unterstützen darf und wo nicht.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Ausschlaggebend für diesen Beitrag ist eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Urt. V. 1.6.2022 LAG Baden-Württemberg), nachdem der Datenschutzbeauftragte sehr wohl Erfüllungsgehilfe des Verantwortlichen bei der Bearbeitung von Betroffenenanfragen sein kann. Ob er dies allein durchführen kann oder die Mithilfe von Kollegen benötigt, ist dabei jedoch häufig eine Frage der Unternehmensgröße und -struktur.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Fälle, in denen der Datenschutzbeauftragte als Erfüllungsgehilfe tätig werden kann</h4>



<ul class="wp-block-list">
<li>Beantwortung von Anfragen Betroffener (z.B. Auskunft, Widerruf, Löschung)</li>



<li>Erstellung und Pflege des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten</li>



<li>Schulung der Mitarbeiter</li>



<li>Meldung von Datenpannen</li>



<li>Vertragsgestaltung und -verhandlung von Verträgen zur Auftragsverarbeitung</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Ganz generell ist zu beachten, dass es keinen Interessenkonflikt geben darf. Außerdem sollte sich die Unterstützung nur auf die datenschutzrelevanten Themen beschränken, da so sonst eine unzulässige Rechtsberatung vorliegen kann.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Auch externe Datenschutzbeauftragte unterstützen Unternehmen bei diesen Pflichten, sind aber regelmäßig auf Informationen des Unternehmens angewiesen.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong><strong>Fälle, in denen der Datenschutzbeauftragte nicht als Erfüllungsgehilfe tätig werden kann</strong></strong></h4>



<ul class="wp-block-list">
<li>Bei der Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung ist der Datenschutzbeauftragte laut Gesetz ausdrücklich nur einzubinden.</li>



<li>Vertretung vor Gericht und gegenüber Datenschutzbehörden.</li>



<li>Bei der Ausarbeitung von Datenschutz-Strategien hat der Datenschutzbeauftragte lediglich eine Überwachungsfunktion. Würde er die Strategien ausarbeiten, müsste er sich selbst kontrollieren.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Grundsätzlich darf nicht außer Acht gelassen werden, dass der Datenschutzbeauftragte per Gesetz primär eine Beratungs- und Überwachungsfunktion hat. Die Datenschutz-Sachbearbeitung hat als Unterstützung eine sekundäre Funktion.</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>DSK-Kurzpapier Nr. 12: Datenschutzbeauftragte bei Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern</title>
		<link>https://www.datenschutz-manager-24.de/dsk-kurzpapier-12/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lisa Jünemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Sep 2022 10:25:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
		<category><![CDATA[Auftragsverarbeitung]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutzbeauftragte (DSB)]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutzkonferenz (DSK)]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutzorganisation]]></category>
		<category><![CDATA[Kurzpapiere (DSK)]]></category>
		<category><![CDATA[Verantwortlicher]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.datenschutz-manager-24.de/?p=19148</guid>

					<description><![CDATA[<p>Dieses Kurzpapier geht ausführlich auf die Regelugen zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten von Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern ein. Neben Aufgaben und Rechten werden auch die Pflichten zur Aufgabenerfüllung des Datenschutzbeauftragten erläutert.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.datenschutz-manager-24.de/dsk-kurzpapier-12/">DSK-Kurzpapier Nr. 12: Datenschutzbeauftragte bei Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.datenschutz-manager-24.de">Datenschutz-Manager-24</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Die Datenschutzkonferenz (DSK) stellt ihre Kurzpapiere in Form von PDF-Dateien zur Verfügung. Hier finden Sie den Link zum Originaltext: <a href="https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/kp/dsk_kpnr_12.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Kurzpapier Nr. 12: Datenschutzbeauftragte bei Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern</a></p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong><strong>Achtung!</strong> </strong>Der Originaltext wird derzeit durch die DSK aktualisiert. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.datenschutz-manager-24.de/dsk-kurzpapier-12/">DSK-Kurzpapier Nr. 12: Datenschutzbeauftragte bei Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.datenschutz-manager-24.de">Datenschutz-Manager-24</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>DSK-Kurzpapier Nr. 19: Unterrichtung und Verpflichtung von Beschäftigten auf Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der DSGVO</title>
		<link>https://www.datenschutz-manager-24.de/dsk-kurzpapier-19/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lisa Jünemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Sep 2022 09:21:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutzbeauftragte (DSB)]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutzkonferenz (DSK)]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutzorganisation]]></category>
		<category><![CDATA[Kurzpapiere (DSK)]]></category>
		<category><![CDATA[Schulung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.datenschutz-manager-24.de/?p=19116</guid>

					<description><![CDATA[<p>Verantwortliche und Beschäftigte zur Wahrung des Datengeheimnisses und Beachtung datenschutzrechtlicher Anforderungen zu verpflichten, wird ausdrücklich empfohlen. Dieses Kurzpapier enthält neben ausführlichen Informationen zum Thema auch ein Musterbeispiel zur Verpflichtung auf Vertraulichkeit von Mitarbeitern, welches der Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen dient.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.datenschutz-manager-24.de/dsk-kurzpapier-19/">DSK-Kurzpapier Nr. 19: Unterrichtung und Verpflichtung von Beschäftigten auf Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der DSGVO</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.datenschutz-manager-24.de">Datenschutz-Manager-24</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Die Datenschutzkonferenz (DSK) stellt ihre Kurzpapiere in Form von PDF-Dateien zur Verfügung. Hier finden Sie den Link zum Originaltext: <a href="https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/kp/dsk_kpnr_19.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Kurzpapier Nr. 19: Unterrichtung und Verpflichtung von Beschäftigten auf Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der DSGVO</a></p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.datenschutz-manager-24.de/dsk-kurzpapier-19/">DSK-Kurzpapier Nr. 19: Unterrichtung und Verpflichtung von Beschäftigten auf Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der DSGVO</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.datenschutz-manager-24.de">Datenschutz-Manager-24</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Benennung eines Datenschutzbeauftragten</title>
		<link>https://www.datenschutz-manager-24.de/benennung-eines-datenschutzbeauftragten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lisa Jünemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Nov 2021 10:56:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutzbeauftragte (DSB)]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutzorganisation]]></category>
		<category><![CDATA[Schulung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.datenschutz-manager-24.de/?p=13871</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Datenschutzbeauftragte (DSB) kontrolliert in Unternehmen die Einhaltung der Datenschutzgesetze und berät bei der Umsetzung. Er ist häufig der erste Ansprechpartner, wenn es um Fragen zur Verarbeitung personenbezogener Daten geht.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.datenschutz-manager-24.de/benennung-eines-datenschutzbeauftragten/">Benennung eines Datenschutzbeauftragten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.datenschutz-manager-24.de">Datenschutz-Manager-24</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h4 class="wp-block-heading"><strong>Wer braucht einen DSB?</strong></h4>



<p class="wp-block-paragraph">In Deutschland müssen Unternehmen einen DSB benennen, wenn mindestens 20 Personen ständig mit automatisierter Datenverarbeitung beschäftigt sind (beispielsweise bei mindestens 20 Personen mit einem Bildschirmarbeitsplatz). Auch kleinere Unternehmen benötigen eventuell einen DSB, wenn die Art und der Umfang der Datenverarbeitung ein besonderes Risiko darstellen oder besonders sensibel sind (beispielweise bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten oder Standortdaten). Die Notwendigkeit eines DSB sollte im Einzelnen genau geprüft werden. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn man keinen DSB benötigt, dann muss sich die Geschäftsleitung um alle Fragestellungen selbst kümmern. Daher benennen viele Unternehmen einen DSB auch freiwillig.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Wer kann als DSB benannt werden?</strong></h4>



<p class="wp-block-paragraph">Ein DSB kann entweder eine intern beschäftigte Person oder ein externer Dienstleister sein. Wichtig ist in beiden Fällen, dass es keine Interessenskollision mit anderen Tätigkeiten gibt. Beispielsweise sollte der DSB nicht gleichzeitig auch Geschäftsführer sein oder die IT-Abteilung leiten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Interne DSB üben ihre Tätigkeit häufig neben der beruflichen Hauptaufgabe aus. Durch Aus- und regelmäßige Fortbildungen eignen sie sich ihr Fachwissen zum Thema Datenschutz an. Das Unternehmen muss dabei die Ausbildung finanzieren und auch sonst alle notwendigen Ressourcen für die Tätigkeit des DSB in vollem Umfang zur Verfügung stellen. Im Gegensatz dazu üben externe DSB Ihre Tätigkeit in der Regel hauptberuflich aus und sind häufig für mehrere Unternehmen gleichzeitig tätig. Sie können neutral von außen die Unternehmensabläufe beurteilen. Ihre Fachkunde beziehen sie aus geeigneten Fortbildungen und der umfangreichen beruflichen Erfahrungen aus unterschiedlichsten Branchen.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Welche Aufgaben hat ein DSB?</strong></h4>



<p class="wp-block-paragraph">Entgegen der weitverbreiteten Meinung ist der DSB nicht verantwortlich für alles, was mit Datenschutz zu tun hat. Die Organisation des Datenschutzes obliegt der Geschäftsleitung und jeder Mitarbeiter ist in seinem Bereich auch verantwortlich für die Einhaltung der Regeln.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der DSB soll alle Maßnahmen zum Datenschutz kontrollieren, berät und unterstützt bei deren Umsetzung. Er steht kollegial und hilfreich zur Seite. Der DSB ist die zentrale Anlaufstelle für Fragen seitens der Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und Behörden. Dabei unterliegt er weitreichenden Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.datenschutz-manager-24.de/benennung-eines-datenschutzbeauftragten/">Benennung eines Datenschutzbeauftragten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.datenschutz-manager-24.de">Datenschutz-Manager-24</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>EDSA-Leitlinien in Bezug auf Datenschutzbeauftragte (&#8222;DSB&#8220;)</title>
		<link>https://www.datenschutz-manager-24.de/edsa-leitlinien-in-bezug-auf-datenschutzbeauftragte-dsb/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lisa Jünemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 May 2018 11:00:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutzbeauftragte (DSB)]]></category>
		<category><![CDATA[Europäischer Datenschutzausschuss (EDSA)]]></category>
		<category><![CDATA[Leitlinien (EDSA)]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.datenschutz-manager-24.de/?p=21251</guid>

					<description><![CDATA[<p>Um verantwortliche Organisationen und Auftragsverarbeiter bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zu unterstützen, welche mit der Bestellung des Datenschutzbeauftragten einhergehen, stellt der EDSA diese Leitlinie zur Verfügung. Sie enthält u.a. spezifische Informationen zu Benennungsvoraussetzungen und -Pflichten, Kerntätigkeiten, Qualifikationen sowie Verantwortlichkeiten eines Datenschutzbeauftragten.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.datenschutz-manager-24.de/edsa-leitlinien-in-bezug-auf-datenschutzbeauftragte-dsb/">EDSA-Leitlinien in Bezug auf Datenschutzbeauftragte (&#8222;DSB&#8220;)</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.datenschutz-manager-24.de">Datenschutz-Manager-24</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Der EDSA stellt Leitlinien in Form von PDF-Dateien zur Verfügung. Hier finden Sie den Link zum Originaltext: <a href="https://ec.europa.eu/newsroom/article29/items/612048" target="_blank" rel="noreferrer noopener">EDSA-Leitlinien in Bezug auf Datenschutzbeauftragte (&#8222;DSB&#8220;)</a></p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.datenschutz-manager-24.de/edsa-leitlinien-in-bezug-auf-datenschutzbeauftragte-dsb/">EDSA-Leitlinien in Bezug auf Datenschutzbeauftragte (&#8222;DSB&#8220;)</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.datenschutz-manager-24.de">Datenschutz-Manager-24</a>.</p>
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