Neue Standardverträge für internationale Datenübermittlungen
Nach diversen Urteilen des EuGHs (europäischen Gerichtshofs) und auch der Einführung der DSGVO hat nun die Europäische Kommission die schon länger notwendige Überarbeitung der SCCs (Standard contractual closes bzw. Standardvertragsklauseln) vorgenommen. Diese sind die häufigste Grundlage für Datenübermittlungen an Unternehmen mit dem Sitz im EU-Ausland. Betroffen sind dabei auch Unternehmen in der EU mit Konzerngesellschaften im EU-Ausland (beispielsweise Microsoft, Google oder Amazon).