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Infothek Meldepflicht


EDSA-Leitlinien 9/2022 zur Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten nach der DSGVO

Diese Leitlinien beleuchtet die verbindlichen Melde- und Benachrichtigungsanforderungen an die Aufsichtsbehörde bei Datenschutzverletzungen. Es werden Maßnahmen vorgestellt, die Verantwortliche und Auftragsverarbeiter ergreifen können, um ihren daraus resultierenden Verpflichtungen nachzukommen. Zudem werden Beispiele für verschiedene Arten von Datenschutzverletzungen beschrieben und es wird erläutert, wie genau u.a. betroffene Personen nach einem Datenschutzvorfall unterrichtet werden sollten.

EDSA-Leitlinien 01/2021 zu Beispielen für die Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

Innerhalb der DSGVO besteht die Anforderung, bestimmte Datenschutzverletzungen der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden. Diese Leitlinien sollen Verantwortlichen bei der Entscheidung helfen, wie sie mit Verletzungen des Schutzes von personenbezogenen Daten umgehen und welche Faktoren sie bei der Risikobewertung zu berücksichtigen haben. Sie soll eine Ergänzung zu den Leitlinien für die Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 vom 25.05.2018 sein.

Datenschutzverstöße richtig melden

Datenpannen können jeden treffen. Egal wie viele technische und organisatorische Maßnahmen in Ihrem Haus zum Schutz von Daten umgesetzt sind, ohne die aktive Mithilfe von allen Beschäftigten sind all diese Maßnahmen wirkungslos. Eine Datenpanne liegt immer dann vor, wenn Daten unrechtmäßig übermittelt oder auf sonstige Weise Dritten unrechtmäßig zur Kenntnis gelangt sind oder gelangen könnten.

Querverweise

Art. 4 Nr. 12 DSGVO – Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten
Art. 33 DSGVO – Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde
Art. 34 DSGVO – Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person

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