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Datenschutzkonferenz (DSK)

Die Datenschutzkonferenz - DSK ist ein Gremium aller unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden, deren Mitglieder, bestehend aus den Bundes-/ Landesbeauftragten für Datenschutz sowie dem Präsidenten des Bayr. Landesamtes für Datenschutzaufsicht, sich verpflichtet haben die Datenschutzgrundrechte zu wahren und zu schützen.

Orientierungshilfen (DSK)

Die Datenschutzkonferenz veröffentlicht regelmäßig Auslegungshilfen zur DSGVO in Form von sogenannten Orientierungshilfen. Diese geben Hilfestellungen, wie die Datenschutz-Grundverordnung nach Auffassung der DSK in der Praxis angewendet werden sollte. Darin enthalten sind einheitliche Sichtweisen der deutschen Aufsichtsbehörden zu verschiedenen Kernthemen der DSGVO. Diese stehen jedoch stets unter dem Vorbehalt einer zukünftig, möglicherweise abweichenden Auslegung durch den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA), welche hin und wieder eine Anpassung erforderlich machen kann.

DSK-Orientierungshilfe: Datenverarbeitung im Zusammenhang mit funkbasierten Zählern

Durch die flächendeckende Inbetriebnahme von funkgesteuerten und fernablesbaren Zählern für Kaltwasser-, Strom-, Heizungs-, bzw. Warmwasser soll die digitale Erhebung und Verarbeitung von Verbrauchsdaten vereinfacht und die Einsparung von Energie erleichtert werden. Die Oritierungshilfe beantwortet Fragen, welche mit der Rechtmäßigkeit der funkgesteuerten Erhebung und Übermittlung der Verbrauchsdaten einhergehen und liefert weiterführende Informationen zum datenschutzkonformen Betrieb der Zähler.

DSK-Orientierungshilfe: zu Künstlicher Intelligenz und Datenschutz

Diese Orientierungshilfe richtet sich in erster Linie an Verantwortliche, welche KI-Anwendungen einsetzen möchten. Sie bietet einen Überblick über datenschutzrechtliche Kriterien, die für die datenschutzkonforme Nutzung zu berücksichtigen sind und kann als Leitfaden dienen, um KI‐Anwendungen auszuwählen, zu implementieren und zu nutzen.

DSK-Orientierungshilfe: zur Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressent:innen

Vor der Vermietung von Wohnraum fragen Hausverwaltungen, Vermieter oder Makler in der Regel persönliche Daten von Mietinteressenten ab, um auf deren Basis eine Entscheidung über den Vertragsabschluss treffen zu können. Diese Orientierungshilfe differenziert die Zulässigkeit der Einholung von Selbstauskünften im Vermietungsprozess und hält einen Musterfragebogen zur Einholung von Selbstauskünften bereit.

Darf der Arbeitgeber auf die E-Mail-Postfächer der Beschäftigten zugreifen?

Gerade bei der ungeplanten Abwesenheit von Beschäftigten kommt häufig die Frage auf, ob auf das E-Mail-Postfach des betroffenen Mitarbeiters zugegriffen werden darf, um den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten.

Data Privacy Framework – Neue Sicherheit für Datenübermittlungen in die USA?

Am 10. Juli 2023 hat die Europäische Kommission einen Angemessenheitsbeschluss für das sogenannte EU-US Data Privacy Framework erlassen. Dieser sogenannte Angemessenheitsbeschluss stellt fest, dass die Vereinigten Staaten ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleisten können.

Europäischer Datenschutzausschuss (EDSA)

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) ist eine unabhängige europäische Einrichtung, die zur einheitlichen Anwendung der Datenschutzvorschriften in der gesamten Europäischen Union beiträgt und die Zusammenarbeit zwischen den EU-Datenschutzbehörden fördert.

EDSA-Datenschutzleitfaden für kleine Unternehmen

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat für kleine und mittlere Unternehmen einen Datenschutzleidfaden veröffentlicht. Auf der offiziellen Webseite der Europäischen Union erhalten Sie für Ihr Unternehmen detaillierte Auskünfte zum Thema. Die dort übersichtlich aufbereiteten Informationen helfen, datenschutzrechtliche Vorgaben zu verstehen, Wissen aufzubauen und beinhalten Hilfsmittel sowie Checklisten zur Umsetzung im Betrieb.

Leitlinien (EDSA)

Der EDSA veröffentlicht Leitlinien zur Anwendung und Auslegung der DSGVO, um im Sinne einer einheitlichen Auslegung Klarheit hinsichtlich der Begriffe in den europäischen Datenschutzgesetzen zu schaffen. Darin enthalten sind unter anderem Empfehlungen und bewährte Verfahren, um für Rechtsklarheit zu sorgen und das allgemeine Verständnis der EU-Datenschutzvorschriften zu fördern.

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