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Stand 04-2023 DSK-Kurzpapier Nr. 9: Zertifizierung nach Art. 42 DS-GVO



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Mit Einführung der DSGVO wurde der Grundstein für europäisch einheitliche Akkreditierungs- und Zertifizierungsverfahren gelegt, welche dazu dienen, die Einhaltung der DSGVO bei Verarbeitungsvorgängen nachzuweisen. Im folgenden Kurzpapier finden Sie hilfreiche Informationen, die Sie bei Ihrem Vorhaben, ein Unternehmen datenschutzrechtlich zertifizieren zu lassen, unterstützen können.

Die Datenschutzkonferenz (DSK) stellt ihre Kurzpapiere in Form von PDF-Dateien zur Verfügung. Hier finden Sie den Link zum Originaltext: Kurzpapier Nr. 9: Zertifizierung nach Art. 42 DSGVO

Achtung! Der Originaltext wird derzeit durch die DSK aktualisiert.

Querverweise
Art. 42 DSGVO – Zertifizierung
Infothek – Aufsichtsbehörde
Infothek – Datenschutzkonferenz (DSK)
Infothek – Kurzpapiere (DSK)
Infothek – Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

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