Privacy by design und Privacy by default
Die beiden Begriffe, „Privacy by design“ und „Privacy by default“, beschreiben datenschutzrechtliche Vorgaben, um ein möglichst hohes Schutz-Niveau zu erreichen. Diese Regelungen aus Art. 25 DSGVO geben vor, dass Datenschutz bereits bei der Entwicklung von z.B. Software und auch bei der späteren Konfiguration berücksichtigt werden muss.