Skip to content
Datenschutz-Manager-24Datenschutz-Manager-24
  • DSGVO
  • ErwG
  • BDSG
  • TDDDG
  • Infothek

Infothek Datenschutzkonferenz (DSK)


DSK-Kurzpapier Nr. 16: Gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche – Art. 26 DSGVO

Die DSK stellt mit dem Kurzpapier Nr. 16 nähere Informationen zum Begriff der gemeinsamen Verantwortlichkeit zur Verfügung. Verpflichtungen, Haftungsfragen sowie Anwendungsbeispiele zur Definition von Gemeinsamen Verantwortlichkeiten werden in dem Text ebenso erläutert, wie Besonderheiten in weiteren Bereichen der DSGVO.

DSK-Kurzpapier Nr. 17: Besondere Kategorien personenbezogener Daten

Dieses Kurzpapier befasst sich im Detail mit der Verarbeitung besonders schutzbedürftiger personenbezogener Daten. Laut DSGVO gilt ein grundsätzliches Verbot zur Verarbeitung dieser Datenkategorien. Umfangreiche Ausnahmen innerhalb bestimmter Rechtsgrundlagen machen die Verarbeitung der Daten jedoch zulässig.

DSK-Kurzpapier Nr. 18: Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen

Jede Verarbeitung personenbezogener Daten stellt mindestens eine Beeinträchtigung des Grundrechts auf den Schutz personenbezogener Daten dar und kann unter Umständen zu physischen, materiellen oder immateriellen Schäden führen. Diese Kurzpapier hilft Ihnen, die möglichen Risiken mit Blick auf Rechtsfolgen zu bestimmen und zu beurteilen.

DSK-Kurzpapier Nr. 19: Unterrichtung und Verpflichtung von Beschäftigten auf Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der DSGVO

Verantwortliche und Beschäftigte zur Wahrung des Datengeheimnisses und Beachtung datenschutzrechtlicher Anforderungen zu verpflichten, wird ausdrücklich empfohlen. Dieses Kurzpapier enthält neben ausführlichen Informationen zum Thema auch ein Musterbeispiel zur Verpflichtung auf Vertraulichkeit von Mitarbeitern, welches der Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen dient.

DSK-Kurzpapier Nr. 20: Einwilligung nach der DSGVO

In diesem Kurzpapier wird auf die in der DSGVO festgelegten Unterschiede und Voraussetzungen einer datenschutzrechtlich konformen Einwilligung eingegangen. Details zur geeigneten Form, Freiwilligkeit, aber auch Folgen einer unwirksamen Einwilligung und weiteres, erhalten Sie im folgenden Text.

Auftragsverarbeitung bei Wartung von IT-Systemen

Häufig wird die Wartung von IT-Systemen pauschal als Auftragsverarbeitung eingestuft, unabhängig davon, wie umfangreich die Zugriffe auf personenbezogene Daten sind. Ebenso häufig kommt es zwischen den verantwortlichen Unternehmen und den IT-Dienstleistern zu Diskussionen, ob eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen werden soll oder nicht. Der Europäische Datenschutzausschuss sieht hier jedenfalls einen gewissen Spielraum.

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
Querverweise

Infothek – Aufsichtsbehörde
Infothek – Europäischer Datenschutzausschuss
Infothek – Kurzpapiere (DSK)
Infothek – Orientierungshilfen (DSK)

Abonnieren Sie unseren
Datenschutz-Newsletter

News, Fachbeiträge und Urteile
kostenlos und jederzeit abbestellbar

Jetzt Abonnieren
Wilhelmshöher Straße 1 34590 Wabern (Deutschland) info@datenschutz-manager-24.de
Impressum
Datenschutz
Hilfe
Kontakt

Abonnieren Sie unseren
Datenschutz-Newsletter

News, Fachbeiträge und Urteile
kostenlos und jederzeit abbestellbar

Jetzt Abonnieren
  • DSGVO
  • ErwG
  • BDSG
  • TDDDG
  • Infothek