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ErwG 70 - Widerspruchsrecht gegen Direktwerbung


1Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so sollte die betroffene Person jederzeit unentgeltlich insoweit Widerspruch gegen eine solche — ursprüngliche oder spätere — Verarbeitung einschließlich des Profilings einlegen können, als sie mit dieser Direktwerbung zusammenhängt. 2Die betroffene Person sollte ausdrücklich auf dieses Recht hingewiesen werden; dieser Hinweis sollte in einer verständlichen und von anderen Informationen getrennten Form erfolgen.

Querverweise

Art. 21 DSGVO – Widerspruchsrecht
DSK-Kurzpapier Nr. 3: Verarbeitung personenbezogener Daten für Werbung


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