ErwG 55 - Datenverarbeitung durch staatliche Stellen für Ziele von Religionsgemeinschaften
Auch die Verarbeitung personenbezogener Daten durch staatliche Stellen zu verfassungsrechtlich oder Völkerrechtlich verankerten Zielen von staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften erfolgt aus Gründen des öffentlichen Interesses.