Skip to content
Datenschutz-Manager-24Datenschutz-Manager-24
  • DSGVO
  • ErwG
  • BDSG
  • TTDSG
  • Infothek

ErwG 154
Übersicht
ErwG 156

ErwG 155 - Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext


Im Recht der Mitgliedstaaten oder in Kollektivvereinbarungen (einschließlich ’Betriebsvereinbarungen’) können spezifische Vorschriften für die Verarbeitung personenbezogener Beschäftigtendaten im Beschäftigungskontext vorgesehen werden, und zwar insbesondere Vorschriften über die Bedingungen, unter denen personenbezogene Daten im Beschäftigungskontext auf der Grundlage der Einwilligung des Beschäftigten verarbeitet werden dürfen, über die Verarbeitung dieser Daten für Zwecke der Einstellung, der Erfüllung des Arbeitsvertrags einschließlich der Erfüllung von durch Rechtsvorschriften oder durch Kollektivvereinbarungen festgelegten Pflichten, des Managements, der Planung und der Organisation der Arbeit, der Gleichheit und Diversität am Arbeitsplatz, der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie für Zwecke der Inanspruchnahme der mit der Beschäftigung zusammenhängenden individuellen oder kollektiven Rechte und Leistungen und für Zwecke der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.

Querverweise

Art. 88 DSGVO – Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext


ErwG 154
Übersicht
ErwG 156

Abonnieren Sie unseren
Datenschutz-Newsletter

News, Fachbeiträge und Urteile
kostenlos und jederzeit abbestellbar

Jetzt Abonnieren
Wilhelmshöher Straße 1 34590 Wabern (Deutschland) info@datenschutz-manager-24.de
Impressum
Datenschutz
Hilfe
Kontakt

Abonnieren Sie unseren
Datenschutz-Newsletter

News, Fachbeiträge und Urteile
kostenlos und jederzeit abbestellbar

Jetzt Abonnieren
  • DSGVO
  • ErwG
  • BDSG
  • TTDSG
  • Infothek