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ErwG 132 - Sensibilisierungsmaßnahmen durch Aufsichtsbehörden


Auf die Öffentlichkeit ausgerichtete Sensibilisierungsmaßnahmen der Aufsichtsbehörden sollten spezifische Maßnahmen einschließen, die sich an die Verantwortlichen und die Auftragsverarbeiter, einschließlich Kleinstunternehmen sowie kleiner und mittlerer Unternehmen, und an natürliche Personen, insbesondere im Bildungsbereich, richten.

Querverweise

Art. 57 DSGVO – Aufgaben
Art. 61 DSGVO – Gegenseitige Amtshilfe


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