Aufsichtsbehörden haben bei der Bearbeitung von Beschwerden betroffener Personen die Befugnis, das Instrument der gütlichen Einigung anzuwenden. Neben detaillierten Informationen zum Thema finden Sie in den folgenden Leitlinien eine Prüfliste, welche Schritt für Schritt zur Bearbeitung eines Falles im Wege einer gütlichen Einigung verwendet werden kann sowie eine Auflistung der Länder in der die gütliche Einigung nach innerstaatlichem Recht nicht möglich ist.
Der EDSA stellt Leitlinien in Form von PDF-Dateien zur Verfügung. Hier finden Sie den Link zum Originaltext: Leitlinien 06/2022 für die praktische Anwendung der gütlichen Einigung