Darf der Arbeitgeber auf die E-Mail-Postfächer der Beschäftigten zugreifen?
Gerade bei der ungeplanten Abwesenheit von Beschäftigten kommt häufig die Frage auf, ob auf das E-Mail-Postfach des betroffenen Mitarbeiters zugegriffen werden darf, um den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten.