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Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz TDDDG


Wir haben das TDDDG auf diesen Seiten aufbereitet, um die tägliche Arbeit für alle Datenschutzverantwortlichen zu erleichtern. Nützlich sind dabei vor allem die vielen Querverlinkungen zu anderen Gesetzestexten und weiteren Informationen.

Außerdem war uns die einfache Verlinkung auf bestimmte Passagen sowie deren Hervorhebung wichtig. So lassen sich leicht Querverweise aus E-Mails und anderen Texten auf die richtigen Stelle umsetzen. Erklärungen zur Verlinkung sowie weitere hilfreiche Informationen sind in unserer Hilfe zu finden.

Grundlagen des Gesetzes:

  • Einführung durch Artikel 1 im Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien vom 23.06.2021 (BGBl. I S. 1982)
  • Änderung duruch Artikel 25 im Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25.06.2021 (BGBl. I S. 2099)
  • Änderung durch Artikel 4 im Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet vom 12.08.2021 (BDGl. I S. 3544)
  • Änderung durch Berichtigung des TKMoG (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz) vom 30.06.2022 (BGBl. I S. 1045)
  • Änderung durch Artikel 8 im Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze vom 06.05.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 149)
  • Änderung durch Artikel 44 Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz vom 12.07.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 234)
  • Änderung durch Artikel 4 Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung vom 02.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 301)

Über Anregungen oder Kommentare würden wir uns sehr freuen: zum Formular.

Querverweise

TDDDG – Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz

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