Muss der Ausweis immer mitgeführt werden?
Eine grundsätzliche Mitführpflicht des Personalausweises besteht nicht. Anders ist es beim Führerschein, welcher beim Fahren von Kraftfahrzeugen mitgeführt werden muss. Nach dem Personalausweisgesetz besteht aber eine generelle Ausweispflicht. Das heißt, dass jeder Deutsche einen gültigen Ausweis besitzen muss. Für Ausländer gilt hingegen eine Passpflicht. Ein Verstoß gegen diese Vorschriften ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kopie nur mit Ausnahme zulässig
Da der Gesetzgeber die im Personalausweis abgebildeten Daten als besonders schutzwürdig ansieht, regelt das Personalausweisgesetz ein generelles Verarbeitungsverbot. Kopien, Scans oder Notizen dürfen nur mit Erlaubnis des Ausweisinhabers angefertigt werden. Soll eine Kopie mit Erlaubnis des Ausweisinhabers erstellt werden, muss sichergestellt sein, dass diese eindeutig als Kopie erkennbar ist.
Situationen in der Praxis und der richtige Umgang
Neben der Erlaubnis des Ausweisinhabers kann eine Ausweiskopie zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben erforderlich sein. Beispielsweise müssen nach dem Geldwäschegesetz Banken, Versicherungen, Gütehändler etc. ihre Vertragspartner bei bestimmten Transaktionen (z.B. für das POST-IDENT-Verfahren) identifizieren und dazu auch eine Kopie des Ausweises anfertigen.
Allgemein haben viele Vertragspartner ein berechtigtes Interesse an der Überprüfung der Identität ihres Gegenübers (beispielsweise Hotels, Vermieter, Verkäufer etc.). Hierfür kann die Vorlage des Ausweises verlangt werden. Eine Kopie ist in diesem Zusammenhang aber nicht erlaubt. Zum Nachweis der Kontrolle ist ein Aktenvermerk ausreichend.
Häufig in der Praxis vorzufinden ist die Hinterlegung des Personalausweises als Pfand (z.B. bei der Vermietung von Fahrrädern). Dieses Vorgehen ist unzulässig. Das Personalausweisgesetz verbietet, die Hinterlegung des Ausweises zu verlangen und die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Dokument aufzugeben. Auch eine Kopie ist in diesen Fällen nicht erlaubt.
Weitere Informationen zum Thema
Ausführliche und weiterführende Informationen zu Personalausweis und Datenschutz finden Sie auf der Webseite des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen unter folgendem Link:
https://www.ldi.nrw.de/datenschutz/wirtschaft/personalausweis-und-datenschutz