Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) ist eine unabhängige europäische Einrichtung, die zur einheitlichen Anwendung der Datenschutzvorschriften in der gesamten Europäischen Union beiträgt und die Zusammenarbeit zwischen den EU-Datenschutzbehörden fördert.
Der EDSA besteht aus Vertretern nationaler Datenschutzbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB). Die Aufsichtsbehörden der EWR-/EFTA-Staaten sind im Hinblick auf Angelegenheiten in Verbindung mit der DSGVO ebenfalls Mitglied, allerdings ohne Stimmrecht. Der EDSA gründet sich auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und hat seinen Sitz in Brüssel. Er beantwortet keine spezifischen oder individuellen Anfragen, sondern gibt in regelmäßigen Abständen Publikationen in Form von Leitlinien, Empfehlungen, Stellungnahmen, verbindlichen Beschlüssen u.v.m. heraus, welche Sie im Folgenden für Ihre Arbeit im Datenschutz nutzen können.
- EDSA Leitlinien
- EDSA Empfehlungen
- EDSA Stellungnahmen
- EDSA Verbindliche Beschlüsse